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	<title>Thomas Vetter Versicherungsmakler versicherungen-vetter.de</title>
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	<description>Ihr günstiger Versicherungsmakler in Straubing und Landkreis Straubing-Bogen / Ansprechpartner wenn es um Versicherungen geht</description>
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	<title>Thomas Vetter Versicherungsmakler versicherungen-vetter.de</title>
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		<title>Welche Versicherungen brauch ich wirklich?</title>
		<link>https://versicherungen-vetter.de/vesicherungen/welche-versicherungen-brauch-ich-wirklich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Vetter]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Sep 2025 09:37:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vesicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hast du dir auch schonmal die Frage gestellt &#8222;Welche Versicherungen brauch ich wirklich? Das Angebot der Versicherungen ist scheinbar grenzenlos und wenn man der Werbung glaubt, dann brauchen wir auch alle diese Versicherungen. Aber schauen wir uns doch mal an, ob das wirklich so ist. Nach diesem Beitrag wirst du die Frage Welche Versicherungen brauch [&#8230;]</p>
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<p><strong>Hast du dir auch schonmal die Frage gestellt &#8222;Welche Versicherungen brauch ich wirklich? Das Angebot der Versicherungen ist scheinbar grenzenlos und wenn man der Werbung glaubt, dann brauchen wir auch alle diese Versicherungen.</strong></p>



<p>Aber schauen wir uns doch mal an, ob das wirklich so ist. Nach diesem Beitrag wirst du die Frage</p>



<p>Welche Versicherungen brauch ich wirklich? ohne Probleme beantworten können.</p>



<p>In meinen Beratungsgesprächen vergleiche ich den Versicherungsbedarf oftmals mit einem Haus. Deshalb lass uns mal gemeinsam das „Versorgungshaus“ anschauen:</p>



<p>Das wichtigste an einem Haus ist ein stabiles Fundament. Je besser das Fundament, umso standfester das Haus. Mit dem richtigen Fundament steht das Haus einfach besser und hält auch Wind und Wetter stand.</p>



<p>Wenn das Fundament einmal steht, geht es weiter mit dem Rohbau. Den einzelnen Zimmern und Geschossen. </p>



<p>Wie viel Zimmer benötigt werden, hängt ganz von deiner persönlichen Situation und damit deinen Bedürfnissen ab. Auch ob du nur ebenerdig mit einem Geschoss baust, oder ein mehrstöckiges Gebäude willst. Selbstverständlich darf auch ein Dach nicht fehlen.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Das Fundament</h1>



<p>Im Fundament stecken die wichtigsten Versicherungen drin. Hier geht es um dich als Person. Im Einzelnen betrifft das diese Bereiche</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesundheitsvorsorge</h2>



<p>Im Wesentlichen geht es dabei um deine Krankenversicherung. Dieser Punkt kann i.d.R. sehr schnell abgehakt werden. </p>



<p>Entweder bist du privat oder gesetzlich versichert. Wobei nicht jeder diese Wahlmöglichkeit hat. Welches System davon nun besser oder schlechter ist, sei dahingestellt. Sowohl die gesetzliche, wie auch die private Krankenversicherung haben ihre Vor- und Nachteile. </p>



<p>Aber egal ob privat oder gesetzlich, du bist krankenversichert und die wesentliche Grundversorgung ist auf jeden Fall gewährleistet. </p>



<p>Willst du mehr Leistungen hast du als privat Versicherter die Wahl aus unterschiedlichen Tarifen mit verschiedenem Leistungsumfang zu wählen. Als gesetzlich Versicherter stehen dir die Möglichkeiten verschiedener Zusatztarif (wie. z.B. 1-Bett-Zimmer, Heilpraktiker, Zahnersatz etc.) offen. </p>



<p>Aber das betrifft dein eigenes Absicherungsempfinden und gehört nicht zu den wichtigsten Versicherungen, also dem Fundament. Doch dazu später mehr.</p>



<p>Worüber man sich jedoch auf jeden Fall Gedanken machen sollte, ist das Thema Absicherung im Pflegefall. </p>



<p>Alle gesetzlich krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Auch privat Krankenversicherte haben eine Pflege-Pflichtversicherung. Doch die Leistungen reichen nicht aus. Schau mal auf dem Pflege-Navigator der AOK. <a href="https://www.aok.de/pk/pflegenavigator/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">AOK Pflegenavigator</a></p>



<p>Dort findest du die Kosten für Pflege in deiner Region. Übrigens der bei den Pflegeheimen ausgewiesene Eigenanteil (oft als EEE abgekürzt) ist der Betrag, den du jeden Monat selbst aufbringen musst. Da ist die Leistung der Pflichtversicherung schon abgezogen!</p>



<p>Zusätzliche Vorsorge ist hier empfehlenswert. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Pflegetagegeldversicherung</li>



<li>Pflegerentenversicherung</li>



<li>Pflegekostenversicherung</li>
</ul>



<p>Welche dieser Möglichkeiten für dich am besten geeignet ist, solltest du in einem Beratungsgespräch mit deinem Versicherungsmakler klären.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Absicherung der Arbeitskraft</h2>



<p>Dein wertvollstes Gut ist deine Arbeitskraft. Dadurch sicherst du deinen Lebensstandard und verdienst täglich deine Brötchen. </p>



<p>Was wenn du dieses Gut, also deine Arbeitskraft, eines Tages durch Unfall oder Krankheit verlierst? Wie kannst du dann noch weiterhin deinen Lebensunterhalt bestreiten?</p>



<p>Zwar gibt es eine gewisse staatliche Absicherung in Form einer sogenannten Erwerbsminderungsrente, doch diese beträgt regelmäßig nur einen Bruchteil deiner jetzigen Einkünfte. </p>



<p>Außerdem müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Es entsteht also im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine nicht unerhebliche Lücke.</p>



<p>Mit diesen Versicherungen kannst du das Risiko absichern und die Lücke schließen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Berufsunfähigkeitsversicherung</li>



<li>Erwerbsunfähigkeitsversicherung</li>



<li>Schwere Krankheiten Versicherung (Dread Disease)</li>



<li>Grundfähigkeitsversicherung</li>



<li>Funktionelle Invaliditätsabsicherung</li>
</ul>



<p>Auch hier gilt: Welches davon für dich die richtige Lösung ist, muss in einem Beratungsgespräch mit einem Fachmann geklärt werden.</p>



<p>Nicht zu vernachlässigen sind auch folgende Versicherungen</p>



<h3 class="wp-block-heading">Krankentagegeldversicherung</h3>



<p>Bevor du berufs- oder erwerbsunfähig wirst, bist du  in der Regel zunächst arbeitsunfähig. Also „krankgeschrieben“. </p>



<p>Als Arbeitnehmer erhältst du die ersten 6 Wochen eine Lohnfortzahlung in Höhe deines bisherigen Einkommens durch den Arbeitgeber. Erst danach springt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld für max. weitere 72 Wochen. </p>



<p>Die Höhe des Krankengelds beträgt bei gesetzlich Krankenversicherten 70 % des Bruttoeinkommens, max. 90 % des Nettolohns. </p>



<p>Es entsteht also auch hier eine Lücke von teils mehreren Hundert Euro im Monat. Diesen Fehlbetrag kannst du über eine Krankentagegeldversicherung auffangen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Unfallversicherung </h3>



<p>Wenn nach einem Unfall ein körperlicher Schaden verbleibt (Invalidität), erbringt die Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung. </p>



<p>Dieses Kapital steht dann zur freien Verfügung und kann verwendet werden für beispielsweise behindertengerechten Umbau an Haus oder Wohnung, behindertengerechten Fahrzeugumbau, alternative Behandlungsmethoden usw.</p>



<p>Worauf du bei einer Unfallversicherung achten sollst findest du in meinem Beitrag <a href="https://versicherungen-vetter.de/vesicherungen/die-12-wichtigsten-leistungspunkte-einer-unfallversicherung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die 12 wichtigsten Leistungspunkte einer Unfallversicherung</a></p>



<p>Aber Moment mal! Ist denn eine Unfallversicherung wirklich notwendig, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht und umgekehrt? Klare Antwort: Ja!</p>



<p>Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun. Nicht jeder Unfall führt zu einer Berufsunfähigkeit und nicht jede Berufsunfähigkeit hat ihre Ursache in einem Unfall. </p>



<p>Außerdem leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente und die Unfallversicherung eine einmalige Kapitalzahlung. </p>



<p>Die Berufsunfähigkeitsrente dient zur Absicherung des Lebensunterhalts (Einkommensersatz), die Leistung aus der Unfallversicherung deckt den Kapitalbedarf, der nach einem Unfall entsteht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Altersvorsorge</h2>



<p>Der nächste Bestandteil unseres Fundamentes ist die Altersvorsorge. Wie sieht es finanziell aus, wenn du in den Ruhestand gehst? Kann der Lebensstandard noch gehalten werden? Auf was kann / muss verzichtet werden?</p>



<p>Die staatliche Altersrente alleine reicht definitiv nicht aus. Darin sind sich alle einig. Auch in den Medien wird darüber regelmäßig berichtet (Stichwort Altersarmut).</p>



<p>Es muss also privat vorgesorgt werden. Wie und in welchem Umfang ist jedoch ganz von deiner persönlichen Situation und deinen Möglichkeiten abhängig.</p>



<p>Hier einige Versicherungsprodukte, die sich dafür eignen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Basis-Rente / Rürup-Rente: Die Beiträge können als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden und vermindern so das zu versteuernde Einkommen. Du sparst also Steuern.</li>



<li>Riester-Rente: Auch diese Altersvorsorge wird staatlich gefördert. Und zwar mit Zulagen und gegebenenfalls einem zusätzlichen Steuervorteil.</li>



<li>Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Hier zahlst du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen. Sparst dir also die Steuer und Sozialabgaben. Außerdem beteiligt sich auch dein Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge.</li>



<li>Private Rentenversicherung: Hier gibt es zwar keinerlei staatliche Förderungen, dafür ist ein privater Rentenversicherungsvertrag sehr flexibel und kann frei nach deinen individuellen Bedürfnissen gestaltet werden.</li>
</ul>



<p>Ein unabhängiges Beratungsgespräch bringt dir hier Gewissheit, welche Altersvorsorge für dich ideal geeignet ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hinterbliebenenabsicherung</h2>



<p>Der letzte Bestandteil des Fundaments ist die Hinterbliebenenabsicherung und somit natürlich nur für diejenigen erforderlich, die auch tatsächlich Hinterbliebene abzusichern haben, also z.B. Familie oder andere wirtschaftlich abhängige Personen.</p>



<p>Dafür eignet sich am besten eine</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Risikolebensversicherung</strong></h3>



<p>Beim Tod der versicherten Person kommt eine vorher vereinbarte Kapitalleistung zur Auszahlung (Todesfallleistung). Dieses Kapital soll den Hinterbliebenen wie z.B. Partner oder Kinder dazu dienen, zunächst finanziell um die Runden zu kommen. </p>



<p>Die Höhe der Todesfallleistung sollte dabei nicht zu gering bemessen sein (Faustformel ca. das 3 bis 5-fache Jahresbruttoeinkommen der versicherten Person).</p>



<p>Es gibt noch eine weitere Situation in der eine Risikolebensversicherung Sinn macht, bzw. sogar erforderlich ist. Bei Finanzierungen. </p>



<p>Insbesondere bei einer Immobilienfinanzierung. In diesem Fall kann anstelle einer gleichbleibenden Versicherungssumme auch eine fallende Summe vereinbart werden. Im Idealfall passt sich damit die Todesfallleistung der jeweils verbleibenden Restkreditsumme an.</p>



<p>Das war`s auch schon mit dem Fundament. Du hast deine Person optimal abgesichert und bist bestens gerüstet für das Leben und die manchmal auftauchenden Widrigkeiten.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Das Erdgeschoss</h1>



<p>Nachdem wir uns im Fundament um die Absicherung der Person gekümmert haben, geht es jetzt darum deine Sach- und Vermögenswerte abzusichern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Haftpflichtversicherung</h2>



<p>Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet diesen zu ersetzen &#8211; und zwar in unbegrenzter Höhe. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen (auch mit dem künftigen Vermögen).</p>



<p>Das ist in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Die sogar die eigene Existenz bedrohen können. Davor kannst du dich mit einer Haftpflichtversicherung schützen. </p>



<p>Je nach Situation und Risiko gibt es</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Privathaftpflichtversicherung (deckt die Risiken als Privatperson)</li>



<li>Tierhalterhaftpflichtversicherung (wichtig für Hunde oder Pferdebesitzer)</li>



<li>Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (für Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken)</li>



<li>Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (Besitzer von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, z.B. Öltank)</li>



<li>Bauherrenhaftpflichtversicherung (Schäden die durch ein Bauvorhaben passieren)</li>



<li>Betreiberhaftpflichtversicherung (z.B. für Betreiber von Photovoltaikanlagen)</li>



<li>KFZ-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung)</li>



<li>Wassersporthaftpflichtversicherung (auch bekannt als Bootsversicherung)</li>



<li>Jagdhaftpflichtversicherung (wird für die Beantragung eines Jagdscheins benötigt)</li>



<li>Betriebshaftpflicht (für den gewerblichen Bereich)</li>



<li>Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (für bestimmte Freiberufler und Dienstleister gesetzlich vorgeschrieben)</li>
</ul>



<p>Mehr Infos zur Haftpflichtversicherung findest du hier <a href="https://versicherungen-vetter.de/vesicherungen/haftpflichtversicherung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Warum eine Haftpflichtversicherung</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Wohngebäudeversicherung</h2>



<p>Als Hausbesitzer empfiehlt es sich die Immobilie entsprechend zu versichern. Die totale Zerstörung deines Hauses z.B. durch einen Brand kann tatsächlich den finanziellen Ruin bedeuten. Du kannst folgende Gefahren einzeln oder in Kombination versichern</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Feuer</li>



<li>Leitungswasser</li>



<li>Sturm und Hagel</li>



<li>Erweiterte Elementarschäden (z.B. Überschwemmung)</li>
</ul>



<p>Das war unser Erdgeschoss und damit die wichtigsten Versicherungen um deine Sach- und Vermögenswerte zu schützen.</p>



<p>Wenn du mehr Wohnraum (Sicherheit) willst, kannst du noch ein Obergeschoss dazu bauen.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Das Obergeschoss</h1>



<p>Hier findest du Versicherungen, die zwar auch wichtig sind, aber eben nicht für alle und jeden. Es kommt ganz auf deine persönliche Situation und Risikobereitschaft an. Stell dir dabei folgende Fragen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wie hoch ist das finanzielle Risiko (mögliche Schadenhöhe)?</li>



<li>Was kostet die Absicherung an Beitrag?</li>



<li>Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens?</li>



<li>Wie ist das Verhältnis zwischen Risiko, Beitrag und Schadenswahrscheinlichkeit?</li>
</ul>



<p>Ich bringe dir dazu 2 Beispiele:</p>



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<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:100%">
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</div>
</div>



<p><strong>Beispiel 1:</strong> Du hast dir ein neues Handy gekauft. Kosten 1.000,- €. Das Handy kannst du für monatlich 19,90 € (238,80 € p.a.) gegen Beschädigung und Verlust / Diebstahl versichern. </p>



<p>Stell dir nun die Frage wie wahrscheinlich es ist, dass ein Schadenfall eintritt. Wie ist das Verhältnis zwischen maximaler Schadenhöhe und Versicherungsbeitrag?</p>



<p><strong>Beispiel 2:</strong> Du bist in deine neue Wohnung eingezogen und hast diese nach deinen Wünschen komplett neu eingerichtet. Möbel, Technik, Kleidung, Geschirr und Deko-Artikel… alles zusammen hat einen Wert von etwa 50.000,- €. </p>



<p>Mit einer Hausratversicherung kannst du deine gesamte Einrichtung gegen die Gefahren Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie weitere Elementarschäden versichern. </p>



<p>Der Monatsbeitrag dafür liegt bei 7,30 € (86,40 € p.a.). </p>



<p>Auch hier prüfst du anhand der obenstehenden Fragen ob sich die Versicherung für dich lohnt.</p>



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<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:100%">
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</div>
</div>



<p>Und diese Versicherungen findest du im Obergeschoss:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rechtsschutzversicherung</li>



<li>Hausratversicherung</li>



<li>Glasversicherung</li>



<li>Teil- und Vollkaskoversicherung</li>



<li>Krankenzusatzversicherung (ambulant, stationär, Zahnbereich)</li>



<li>Sterbegeldversicherung</li>



<li>Gegenstandsversicherung (z.B. Handy, Fahrrad, Fotoausrüstung etc.)</li>



<li>Photovoltaikversicherung (Elektronik, Ertragsausfall, Montage, Minderertrag)</li>



<li>Tierversicherung (OP-, Kranken-, Lebens-, Unfallversicherung)</li>
</ul>



<p>Damit ist auch das Obergeschoss in unserem Versorgungshaus fertiggestellt. </p>



<p>Du allein kannst entscheiden wieviel Absicherung für dich wichtig ist. Ein Versicherungsexperte kann dir nur begleitend zur Seite stehen und dich zu den genannten Versicherungen beraten.</p>



<p>Was jetzt noch fehlt ist</p>



<h1 class="wp-block-heading">Das Dach</h1>



<p>Es ist ein wichtiger Bestandteil. Das Dach schützt ein Haus vor Wind und Wetter. Auch unser Versorgungshaus soll durch ein Dach vor unangenehmen Situationen geschützt werden.</p>



<p>Darum kommen hier kurz- und mittelfristige Sparanlagen rein. Das können sein</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Girokonto</li>



<li>Sparbuch</li>



<li>Tagesgeldkonto</li>



<li>Bausparer</li>
</ul>



<p>Diese eiserne Reserve benötigst du für alle unerwarteten Dinge die so passieren können. Kaputte Waschmaschine, Autoreparatur, kurzfristiger Jobverlust usw.</p>



<p>Es wäre katastrophal wenn du wegen einer neuen Waschmaschine deine Altersvorsorge angreifen müsstest und dadurch dein gesamtes Versorgungshaus einsturzgefährdet ist. Du erinnerst dich? <strong>Altersvorsorge = Fundament</strong></p>



<p>Wieviel solltest du als Notgroschen in den kurz- und mittelfristigen Sparanlagen haben? </p>



<p>Das ist natürlich ganz unterschiedlich. Die Empfehlungen liegen zwischen 3 und 6 Nettomonatsgehälter.</p>



<p>Aber wie bereits erwähnt, das ist ganz individuell. Gerade junge Menschen haben vielleicht noch nicht soviel gespart. Bist du schon etwas älter konntest du eventuell schon mehr zur Seite sparen.</p>



<p>Jetzt ist unser Versorgungshaus fertiggestellt und „bezugsfertig“.</p>



<p>Viel Spaß darin.</p>



<h2 class="wp-block-heading has-text-align-center">Welche Versicherungen brauch ich wirklich?</h2>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="560" height="823" src="https://versicherungen-vetter.de/wp-content/uploads/Versorgungshaus.png" alt="Versorgungshaus Welche Versicherungen braucht man wirklich" class="wp-image-1241" srcset="https://versicherungen-vetter.de/wp-content/uploads/Versorgungshaus.png 560w, https://versicherungen-vetter.de/wp-content/uploads/Versorgungshaus-204x300.png 204w" sizes="(max-width: 560px) 100vw, 560px" /></figure>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherungen für Beamte &#8211;  welche sind sinnvoll?</title>
		<link>https://versicherungen-vetter.de/beamtenversorgung/versicherungen-fuer-beamte/</link>
					<comments>https://versicherungen-vetter.de/beamtenversorgung/versicherungen-fuer-beamte/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Vetter]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2020 14:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beamtenversorgung]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte]]></category>
		<category><![CDATA[beliebt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Du möchtest die Beamtenlaufbahn einschlagen, oder bist bereits Beamter und willst wissen ob dein Versicherungsschutz ausreichend ist? Dann bist du hier genau richtig. Erfahre in diesem Artikel welche Versicherungen für Beamtenanwärter und Beamte wichtig sind. Welche Versicherungen brauchen Beamte Gesundheitsvorsorge Beim Thema Gesundheitsvorsorge gibt es i.d.R. 2 Möglichkeiten: Heilfürsorge Du hast Anspruch auf freie Heilfürsorge? [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Du möchtest die Beamtenlaufbahn einschlagen, oder bist bereits Beamter und willst wissen ob dein Versicherungsschutz ausreichend ist? Dann bist du hier genau richtig.</p>
<p>Erfahre in diesem Artikel welche Versicherungen für Beamtenanwärter und Beamte wichtig sind.</p>
<p><span id="more-141"></span></p>
<h1>Welche Versicherungen brauchen Beamte</h1>
<h2>Gesundheitsvorsorge</h2>
<p>Beim Thema Gesundheitsvorsorge gibt es i.d.R. 2 Möglichkeiten:</p>
<h3>Heilfürsorge</h3>
<p>Du hast Anspruch auf freie <strong>Heilfürsorge</strong>? Das ist meistens der Fall bei Soldaten oder Polizisten. Dein Dienstherr übernimmt die Kosten für deine Gesundheit. Die Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenkasse.</p>
<p>Bei Soldaten gibt es ein eigenständiges System der Heilfürsorge: Die Truppenärztliche Versorgung. Alle medizinisch notwendigen Leistungen werden also von einem Truppenarzt erbracht.</p>
<p>Für Heilfürsorgeempfänger gibt es &#8211; wie bei gesetzlich Krankenversicherten &#8211; die Möglichkeit, über private Zusatzversicherungen bessere Leistungen in der Gesundheitsvorsorge abzusichern. Dazu zählen z.B. ambulante Leistungen, (wie Heilpraktiker), stationäre Leistungen (1- oder 2-Bett-Zimmer) und natürlich auch Verbesserungen im Zahnbereich durch eine Zahnzusatzversicherung.</p>


<h3 class="wp-block-heading">Beihilfe</h3>


<p>Oder hast du einen <strong>Beihilfeanspruch</strong>? Dann übernimmt der Dienstherr, je nach Bundesland und Familienstand, einen Teil der Gesundheitskosten. Der Rest wird über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert.</p>
<p>Die Höhe der Beihilfe ist also abhängig von der persönlichen Situation und dem Dienstherrn. Hier mal eine kleine Übersicht, wie hoch der Beihilfeanspruch bei Bediensteten des Bundes ist.</p>


<figure class="wp-block-table is-style-stripes"><table class="has-subtle-pale-blue-background-color has-fixed-layout has-background"><thead><tr><th class="has-text-align-left" data-align="left">Situation</th><th class="has-text-align-center" data-align="center">Beihilfeanspruch</th></tr></thead><tbody><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">Beihilfeberechtigter mit max. 1 berücksichtigungsfähigem Kind</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">50 %</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">Beihilfeberechtigter mit mind. 2 berücksichtigungsfähigen Kindern</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">70 %</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">Versorgungsempfänger (Pension, Dienstunfähigkeit&#8230;)</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">70 %</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">Ehegatte des Beihilfeberechtigten bis zu bestimmtem Einkommen</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">70 %</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">Kinder (solange berücksichtigungsfähig)</td><td class="has-text-align-center" data-align="center">80 %</td></tr></tbody></table></figure>


<p>Ein Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern bekommt also 70 % Beihilfe und braucht nur für die restlichen 30 % eine private Krankenversicherung.</p>
<p>Als Beamter mit Beihilfeanspruch hast du auch die Möglichkeit dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Das macht häufig jedoch keinen Sinn.</p>
<p>Denn der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse wird prozentual vom Einkommen berechnet und übersteigt meist den Beitrag für eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Außerdem musst du dann den Beitrag dazu alleine aufwenden. Einen Zuschuss vom &#8222;Arbeitgeber&#8220;, wie in der freien Wirtschaft, gibt es nicht. </p>

<p>Ein weiterer Vorteil der Privaten ist, dass du den Leistungsumfang frei auswählen kannst. Das geht bei der Gesetzlichen Krankenkasse nicht. Je nach Wunsch kannst du also einen Tarif wählen der die Kosten für 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus übernimmt, oder Heilpraktikerleistungen vorsieht usw.</p>

<h2>Absicherung der Dienstfähigkeit</h2>

<p>Eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet die vereinbarte Summe, wenn du von deinem Dienstherrn wegen einer sogenannten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wirst. Es handelt sich dabei um eine spezielle Versicherung für Beamte.</p>

<p>Während der Zeit als Beamter auf Widerruf (Beamtenanwärter), oder als Beamter auf Probe wirst du im Falle einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.</p>

<p>Ein Versorgungsanspruch besteht zu diesem Zeitpunkt in aller Regel nicht. Es sein denn, die Dienstunfähigkeit wurde durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung verursacht. Das bedeutet du stehst in den meisten Fällen komplett ohne Einkünfte da.</p>

<p>Als Beamter auf Lebenszeit erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand, wenn du mindestens 60 Monate Dienstzeit abgeleistet hast. Sind die 5 Jahre noch nicht voll, gilt gleiches wie oben.</p>

<p>Der Beamte auf Lebenszeit hat einen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Die Höhe richtet sich nach der (ruhegehaltsfähigen) Dienstzeit und den (ruhegehaltsfähigen) Dienstbezügen. Maximal beträgt das Ruhegehalt jedoch 71,75 % der bisherigen Bezüge. Dieser Höchstsatz wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht.</p>

<p><strong>Zusammenfassend kann man sagen: Die Absicherung der Dienstfähigkeit durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte.</strong></p>

<p>Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben keinen Versorgungsanspruch und müssen ihren Lebensunterhalt aus privaten Mitteln bestreiten.</p>

<p>Beamte auf Lebenszeit haben zwar einen Anspruch auf Ruhegehalt, allerdings erst nach mindestens 5 Dienstjahren. Und auch dann ist das Ruhegehalt jedoch weit unter den bisherigen Bezügen.</p>

<p>Der bisherige Lebensstandard kann nur durch zusätzliche Geldquellen gehalten werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet hier eine gute Möglichkeit.</p>

<p>Die 2. Versicherung in diesem Bereich ist die private Unfallversicherung. Sie leistet wenn durch einen Unfall (egal ob in der Freizeit, Haushalt oder während des Dienstes) ein dauerhafter Schaden (sogenannte Invalidität) eintritt.</p>

<p>Was eine gute Unfallversicherung ausmacht, kannst du in meinem Blogartikel <a href="https://versicherungen-vetter.de/die-12-wichtigsten-leistungspunkte-einer-unfallversicherung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label=" (opens in a new tab)">&#8222;Die 12 wichtigsten Leistungspunkte einer Unfallversicherung&#8220;</a> nachlesen.</p>

<h2>Haftpflichtversicherung</h2>

<p>Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn du einem Anderen einen Schaden zufügst. Viele kennen das bereits von der Privathaftpflichtversicherung.</p>

<p>Für Beamte (und allgemein für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst) gibt es die Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung.</p>

<p>Als Staatsdiener schützt dich dein Dienstherr zwar grundsätzlich vor Schadensersatzansprüchen Dritter während der Ausübung deines Dienstes. Allerdings kann er dich bei grob fahrlässig, oder gar vorsätzlich verursachten Schäden in Regress nehmen.</p>

<p>Im Falle der grob fahrlässigen Schäden schützt die Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung. Meistens kann diese gegen einen Zusatzbeitrag zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Es gibt jedoch auch Anbieter, die eine solche Absicherung als eigenständige Versicherung anbieten. Eine Absicherung von vorsätzlich (absichtlich) herbeigeführten Schäden ist natürlich nicht mäglich.</p>

<p>Damit wäre der kurze Überblick zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte abgeschlossen. Fragen kannst du einfach in die Kommentare schreiben. Für ausführlichere Informationen stehe ich dir natürlich auch gerne mit einem <a href="https://versicherungen-vetter.de/kontakt/">Beratungsgespräch </a>zur Verfügung.</p>


<p></p>
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		<title>Warum eine Haftpflichtversicherung?</title>
		<link>https://versicherungen-vetter.de/vesicherungen/haftpflichtversicherung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Vetter]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 2020 15:52:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vesicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[beliebt]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Versicherungsvermittler und Presse sind sich einig: Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Aber warum ist das so? Wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen. Und zwar in unbegrenzter Höhe. Er haftet dafür mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Das ist sogar gesetzlich geregelt &#8211; im § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Schadensersatzpflicht (1) [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Versicherungsvermittler und Presse sind sich einig: Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Aber warum ist das so?</strong></p>


<p><span id="more-317"></span></p>


<p>Wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen. Und zwar in unbegrenzter Höhe. Er haftet dafür mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen.</p>



<p>Das ist sogar gesetzlich geregelt &#8211;<a rel="noreferrer noopener" aria-label=" im Bürgerlichen Gesetzbuch (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" target="_blank"> im § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)</a>:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p> <strong>Schadensersatzpflicht</strong><br><em> (1) Wer vorsätzlich oder  fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das  Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,  ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens  verpflichtet. </em></p><cite>Quelle: § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)</cite></blockquote>



<p>Da wir alle nur Menschen sind und durch eine kleine Unachtsamkeit schnell was passieren kann, betrifft diese Schadensersatzpflicht uns alle. Jeder kann in die Situation geraten, das &#8222;Recht eines anderen&#8220; zu verletzen.</p>



<p>Nachdem im Vorfeld auch niemand sagen kann, wie hoch der Schaden ausfällt, handelt es sich hier um ein Risiko, dass schnell in den finanziellen Ruin führen kann.</p>



<p>Schützen kann man sich vor den finanziellen Folgen durch eine Haftpflichtversicherung.</p>



<p>Für manche Bereiche ist die Haftpflichtversicherung sogar tatsächlich eine &#8222;Pflichtversicherung&#8220;. Also vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zum Beispiel die KFZ-Haftpflicht, Jagd-Haftpflicht, oder für manche Berufsgruppen eine Vermögenschaden- oder Berufs-Haftpflicht.</p>



<p>Weil wir gerade bei den Bereichen sind. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Was gibt es für Haftpflichtversicherungen?</h2>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Privathaftpflichtversicherung</strong></h3>



<p>Sie deckt das Risiko des täglichen Lebens ab. Schadenbeispiele: Du übersiehst einen Radfahrer beim überqueren der Straße.  Dieser stürzt und verletzt sich. Oder beim Fußballspielen schießt der Junior das Fenster des Nachbarn ein.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Tierhalterhaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Hunde- und Pferdehalter benötigen eine separate Haftpflichtversicherung. In manchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Schadenbeispiele: Beim Spielen zerreißt der Hund die Jacke eines Bekannten. Ein Pferd geht durch und läuft auf die Straße. Dabei kommt es zu einem Verkehrsunfall.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Sie schützt vor den finanziellen Folgen des Risikos, dass von einem Haus oder Grundstück ausgeht. Das selbstgenutzte Haus ist bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert. Nur für vermietete Häuser / Wohnungen oder unbebaute Grundstücke wird i.d.R. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt. Schäden können zum Beispiel entstehen durch das Vernachlässigen der Räum- und Streupflicht, herunterfallende Dachziegel usw.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Gewässerschadenhaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Für Besitzer von Öltanks oder sonstigen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Durch einen undichten Öltank zum Beispiel kann es zu einem erheblichen Umweltschaden kommen. Der Öltank im eigenen, selbstgenutzten Haus ist häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Bauherrenhaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Auch für Bauvorhaben gibt es eine eigene Haftpflichtversicherung. Zwar sind Bauvorhaben häufig auch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, allerdings meist nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Schadenbeispiel: Kind fällt in die Baugrube.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Photovoltaikhaftplichtversicherung</strong> </h3>



<p>Betreiber einer Photovoltaikanlage können sich auch gegen diese Haftungsrisiken absichern. Auch hier gilt: PV Anlagen auf dem Dach des selbstgenutzen Hauses sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Allerdings oft nur bis zu einer bestimmten KW/p Leistung. Für Anlagen auf gemieteten Dächern oder Flächen ist in jedem Fall eine separate Versicherung empfehlenswert. </p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>KFZ Haftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Eine der wenigen Pflichtversicherungen. Ohne KFZ Haftpflichtversicherung ist die Zulassung eines Fahrzeugs nicht möglich. Und wenn wir auf unsere Straßen schauen, wie oft es hier zu Unfällen kommt, ist die Verpflichtung auch absolut gerechtfertigt.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Wassersporthaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Für Besitzer von Booten, Yachten oder sonstigen Wassersportgeräten. In manchen Lädern eine Pflichtversicherung (z.B. in Italien oder Spanien)</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Jagdhaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Für die Beantragung eines Jagdscheins muss der Nachweis erbracht werden, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Betriebshaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Sie deckt Schäden die durch berufliche oder betriebliche Tätigkeiten verursacht werden. Zum Beispiel: Beim Montieren eines Waschbeckens fällt dem Installateur die Zange auf den Boden und beschädigt die Fliesen. </p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Amts- und Diensthaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Wichtig für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Dienstherr übernimmt zunächst Schäden, die während der Dienstausübung verursacht werden. Allerdings kann er den Verursacher bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Zum Beispiel: Eine Erzieherin kommt ihrer Aufsichtspflicht nicht nach, dadurch verletzt sich ein Kind. Oder: Die Sekretärin einer Schule verwendet falsche Folien in einem Kopierer, der dadurch beschädigt wird.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Vermögenschadenhaftpflichtversicherung</strong> </h3>



<p>Sie leistet bei reinen Vermögensschäden. Also wenn kein Sach- oder Personenschaden besteht. Dies kann vorallem im Dienstleistungssektor passieren. Beispiel: Die vertragliche Sorgfaltspflicht wird verletzt. Für einige Berufsgruppen, wie Architekten, Notare, Steuerberater, Versicherungsmakler, Wirtschaftsprüfer u.a. eine Pflichtversicherung.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>D &amp; O Versicherung</strong></h3>



<p>Die Directors &amp; Officers ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter, Manager, Vorstände etc. Sie bietet Versicherungsschutz für Vermögenschaden. Versichert ist dabei die jeweilige Person (nicht das Unternehmen). Sie dient dazu, den Manager vor Schadensersatzansprüchen durch die Firma zu schützen. Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH wird von der Gesellschaft haftbar gemacht, weil Steuern verspätet bezahlt wurden und dadurch Säumniszuschläge anfielen. Die D &amp; O Versicherung ist auch für Vorstände oder sonstige Organe von Vereinen sinnvoll.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Vereinshaftpflichtversicherung</strong></h3>



<p>Sie schützt den Vorstand und Vereinsmitglieder vor Schadensersatzansprüchen. Mitversichert sind häufig auch vereinstypische Veranstaltungen. Ist der Verein in einem Verband organisiert, wird häufig eine Vereinshaftpflicht über die Verbandsmitgliedschaft angeboten.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Veranstaltungshaftpflichtversicherung</strong></h3>



<p>Egal ob Messe, Konzerte, Umzüge, Volksfeste etc. Für jede Veranstaltung ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Neben den Gefahren, die die Veranstaltung selbst mit sich bringt, sind auch die Vor- und Nachbereitungen mitversichert (z.B. Auf- und Abbau)</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<p>Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht einfach nur Schadenersatz. Sie leistet mehr. Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dem nicht so, wird die Forderung abgewehrt. Notfalls auch vor Gericht. Der Versicherungsnehmer braucht dafür keinen eigenen Rechtsschutz. Die Kosten für die Abwehr übernimmt ebenfalls der Haftpflichtversicherer.</p>
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		<title>Versicherungsmakler</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Vetter]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Oct 2019 05:53:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erfahre in diesem Blogbeitrag alles wichtige über einen Versicherungsmakler. Was ist ein Versicherungsmakler? Was macht er? Wer bezahlt ihn? Was hat es mit der Maklervollmacht auf sich? Was ist ein Versicherungsmakler? Für die Versicherungsvermittlung gibt es verschiedene Vermittlertypen. Der Ausschließlichkeitsvertreter. Er ist ein gebundener Versicherungsvertreter und für eine Gesellschaft tätig. Als Handelsvertreter nach § 84 [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Erfahre in diesem Blogbeitrag alles wichtige über einen Versicherungsmakler. Was ist ein Versicherungsmakler? Was macht er? Wer bezahlt ihn? Was hat es mit der Maklervollmacht auf sich?</p>


<p><span id="more-120"></span></p>


<h2 class="wp-block-heading">Was ist ein Versicherungsmakler?</h2>



<p>Für die Versicherungsvermittlung gibt es verschiedene Vermittlertypen.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Der <strong>Ausschließlichkeitsvertreter</strong>. Er ist ein gebundener Versicherungsvertreter und für <strong>eine </strong>Gesellschaft tätig. Als Handelsvertreter nach § 84 ff HGB hat er die Interessen des Versicherers zu vertreten. Er darf nur Versicherungsverträge dieser einen Gesellschaft vermitteln.</li><li>Der <strong>Mehrfachagent </strong>ist eine Abwandlung des gebunden Versicherungsvertreters. Auch er ist Handelsvertreter nach § 84 HGB. Jedoch darf er Verträge für mehrere Gesellschaften vermitteln. Aber auch er ist an die Gesellschaften gebunden, mit denen er eine Vereinbarung hat. </li><li>Der <strong>Versicherungsmakler </strong>ist Handelsmakler nach § 93 HGB und gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen seiner Kunden zu vertreten. Dazu wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Versicherungsmakler hat keine Verpflichtungen gegenüber einer Versicherungsgesellschaft und gilt als Sachwalter seines Mandanten.</li></ul>



<p>Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich eine gewerberechtliche Erlaubnis. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Vermittlerregister (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.vermittlerregister.info" target="_blank">Vermittlerregister</a>. Davon ausgenommen sind Angestellte von Versicherungsunternehmen.</p>



<p>Im Vermittlerregister stehen Name und Anschrift. Auch die Registrierungsnummer, die Erlaubnis- und Registerbehörde und die Tätigkeitsart (Versicherungsmakler, oder -vertreter), sind dort eingetragen. So kann ganz einfach festgestellt werden, um welchen Vermittlertyp es sich  handelt.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Was macht man als Versicherungsmakler?</h2>



<p>Natürlich vermittelt der Versicherungsmakler Versicherungsverträge. Aber das ist nicht das Einzige. Zunächst wird mit dem Kunden ein Analysegespräch geführt. Dabei verschafft sich der Makler einen Überblick über die persönliche Situation des Kunden. Dann wird der tatsächliche Versicherungsbedarf ermittelt.</p>



<p>Nachdem der Bedarf des Kunden feststeht, wird eine ausgewogene Marktuntersuchung durchgeführt. Das ist nötig, um die passenden Tarife für den Kunden zu finden.</p>



<p>Der Versicherungsmakler übernimmt die Verwaltung, Überwachung und Betreuung der Versicherungsverträge und reagiert entsprechend auf sich ändernde Risikoumstände.</p>



<p>Als Interessenvertreter seiner Kunden, unterstützt der Versicherungsmakler auch im Schaden- oder Leistungsfall. Wenn gewünscht führt er die Korrespondenz mit Versichereren im Auftrag des Kunden.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Wer bezahlt den Versicherungsmakler?</h2>



<p>Für die Vergütung gibt es verschiedene Möglichkeiten.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Der Versicherungsmakler erhält eine Provision vom Versicherer. </li><li>Der Kunde zahlt dem Makler ein Honorar. </li><li>Es wird eine Kombination aus beiden Methoden vereinbart.</li></ul>



<p>In Deutschland ist die Zahlung einer Provision durch den Versicherer noch die gängigste Variante. Aber es gibt auch Makler, die nur noch gegen Honorar arbeiten.</p>



<p>Doch keine Angst: Ein seriöser Versicherungsmakler wird immer im Vorfeld mit dem Kunden die Art der Vergütung klären. Die Vergütungsmethode ist ein Punkt der im Maklervertrag geklärt werden sollte.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist eine Maklervollmacht?</h2>



<p>Die Maklervollmacht ist der Nachweis dafür, dass der Versicherungsmakler seinen Mandanten vertreten darf. Sie regelt das Außenverhältnis und umfasst die Tätigkeiten, zu denen der Makler berechtigt ist.</p>



<p>Inhalt kann zum Beispiel sein:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Versicherungsverträge abschließen, kündigen, oder ändern</li><li>Adressänderung, Bankdatenänderung usw. gegenüber den Versicherern bekanntgeben</li><li>Geltendmachung von Leistungsansprüchen im Schadensfall für den Versicherungsnehmer</li><li>Vertretung des Versicherungsnehmers bei der Korrespondenz mit Versicherern</li><li>usw.</li></ul>



<p>Ohne Maklervollmacht kann der Versicherungsmakler seinen Aufgaben nicht nachkommen, weil er keinen Nachweis erbringen kann.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist ein Maklervertrag / Maklerauftrag?</h2>



<p>Der Maklervertrag regelt das Innenverhältnis. Er ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Makler und Kunde. Er ist entweder für einen bestimmten Versicherungsvertrag geschlossen, oder hat für alle bestehenden und künftigen Verträge Gültigkeit.</p>



<p>Der Maklervertrag / Maklerauftrag regelt zum Beispiel:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Was ist der Vertragsgegenstand? Worauf bezieht sich dieser Vertrag? Nicht nur die Vermittlung von Versicherungsverträgen, sondern auch weitere Nebenleistungen?</li><li>Welche Pflichten hat der Makler? Was genau hat der Makler zu tun? Welche Aufgaben hat er zu erfüllen?</li><li>Welche Pflichten hat der Kunde? Das kann zum Beispiel sein, den Makler über risikorelevante Änderungen zu informieren. Darunter fallen beispielsweise Änderungen des Familienstand oder Adressänderung. </li><li>Welche Vergütungsmethode wird vereinbart?  Erhält der Makler eine Provision vom Versicherer? Zahlt der Kunde ein Honorar? Oder wird eine Kombination aus beidem gewählt?</li><li>usw.</li></ul>



<hr class="wp-block-separator"/>



<p>Du willst mehr Infos? Dann besuche gerne meine <a href="https://versicherungen-vetter.de/" class="rank-math-link">Homepage</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die 12 wichtigsten Leistungspunkte einer Unfallversicherung</title>
		<link>https://versicherungen-vetter.de/vesicherungen/die-12-wichtigsten-leistungspunkte-einer-unfallversicherung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Vetter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Oct 2019 11:11:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vesicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[beliebt]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Unfallversicherung leistet finanzielle Unterstützung nach einem Unfall. Doch eine wirklich gute Versicherung kann noch wesentlich mehr. Erfahre hier die wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung. Grundsumme Die Grundsumme ist das Hauptelement der Unfallversicherung. Nach ihr richtet sich die Höhe der Entschädigung bei einer Invalidität. Die Entschädigung erfolgt i.d.R. in Form einer Kapitalleistung. Die steht dann zur [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Die Unfallversicherung leistet finanzielle Unterstützung nach einem Unfall. Doch eine wirklich gute Versicherung kann noch wesentlich mehr. Erfahre hier die wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung.</strong></p>


<p><span id="more-97"></span></p>


<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Grundsumme</h2>



<p>Die Grundsumme ist das Hauptelement der Unfallversicherung. Nach ihr richtet sich die Höhe der Entschädigung bei einer <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Invalidität (öffnet in neuem Tab)" class="rank-math-link" href="https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/invaliditaet-37707/version-261140" target="_blank">Invalidität</a>.</p>



<p>Die Entschädigung erfolgt i.d.R. in Form einer Kapitalleistung. Die steht dann zur freien Verfügung und kann z.B. für Umbaumaßnahmen an Haus und Auto verwendet werden. Aber auch alternative Behandlungsmethoden können damit finanziert werden.</p>



<p>Darum, die Grundsumme unbedingt in angemessener Höhe wählen. Was angemessen ist kommt auf deine persönliche Situation an. Ein guter Wert liegt zwischen 50.000,- € und 150.000,- €. Darunter ist nicht empfehlenswert.</p>



<p>Einen coolen Rechner zur Ermittlung der richtigen Grundsumme bietet die Haftpflichtkasse an. Den Rechner erreichst du unter folgendem Link. Übrigens: Die so ermittelte Grundsumme ist natürlich für alle Unfallversicherungen gültig, nicht nur für die Angebote der Haftpflichtkasse.</p>



<div class="wp-block-buttons is-content-justification-center is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex">
<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link" href="https://www.haftpflichtkasse.de/extranet/webrechner/summenrechner" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>Grundsumme berechnen</strong></a></div>
</div>



<p>Es kann aber auch Sinn machen, eine noch höhere Grundsumme zu wählen. Dies ist auch abhängig davon, ob eine Progression gewählt wird, oder nicht. Was es damit auf sich hat, erfährst du im nächsten Punkt.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Progression</h2>



<p>Progression in der Unfallversicherung bedeutet, dass die Leistung bei einer Invalidität überproportional zum Invaliditätsgrad steigt. Je höher der Invaliditätsgrad, umso höher die Leistung.</p>



<p>Meistens werden Progressionen von 225 %, 350 %, 500% oder 1000 % angeboten. Die Progression setzt i.d.R. ab einem Invaliditätsgrad von 25 % ein.</p>



<p><strong>Beispiel:</strong> Grundsumme 100.000,- €, Progression 500 %. Bei einer Vollinvalidität (Invaliditätsgrad 100 %) erhält der Versicherte nicht 100.000,- €, sondern 500.000,- €. Ist der Invaliditätsgrad bis 25 %, bleibt die Progression allerdings unberücksichtigt. Beträgt die Invalidität 20 % zum Beispiel, wird nur eine Leistung von 20.000,- € fällig.</p>



<p>ACHTUNG: Gerade bei höheren Progressionen (ab 350 %) ist die Staffelung bei den Gesellschaften unterschiedlich. Hier die Erklärung was ich damit meine: Gehen wir vom oberen Beispiel mit 100.000,- € Grundsumme und 500 % Progression, aus. Bei einem Invaliditätsgrad von 80 % kommt auf Grund der Progressionsstaffel bei dem einen Anbieter eine Leistung von 300.000,- € zur Auszahlung, bei einem anderen können es 360.000,- € sein.</p>



<p>Wie die Progression gestaffelt ist, also ob es 300.000,- € oder 360.000,- € gibt, findet sich in den Versicherungsbedingungen zum jeweiligen Tarif.</p>



<p>Meine Empfehlung ist eine Progession von 350 % oder 500 %. Die Leistung bei Vollinvalidität sollte 500.000,- € betragen. Das ist i.d.R. ausreichend Kapital für Umbauten an Haus und Auto und es bleibt noch was übrig z.B. für alternative Behandlungen, oder höherwertige Prothesen.</p>



<p>Diese Empfehlung dient jedoch nur als Anhaltspunkt. Wie hoch der tatsächliche Bedarf ist, muss bei jedem individuell ermittelt werden. Faktoren die dabei eine Rolle spielen sind z.B. persönliche Wohnverhältnisse, Einkommen, familiäre Situation usw.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Gliedertaxe</h2>



<p>Die Gliedertaxe ist ein sehr wichtiger Leistungspunkt bei der Unfallversicherung. Sie regelt wie hoch der Invaliditätsgrad bei welcher Beeinträchtigung ist. </p>



<p>Die Gliedertaxe wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich festgelegt. Bietet eine Gesellschaft mehrere Tarife für eine Unfallversicherung an, so unterscheidet sich die Gliedertaxe häufig auch innerhalb der einzelnen Tarifvarianten.</p>



<p><strong>Ein Beispiel:</strong> Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit des Arm, ist bei Gesellschaft A ein Invaliditätsgrad von  70 % in der Gliedertaxe hinterlegt, bei Gesellschaft B 80 %.</p>



<p>Du siehst also, die Gliedertaxe, in Verbindung mit der Progressionsstaffel, ist fundamental entscheidend für die Höhe einer Leistung. Gehört eindeutig zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Meldefristen</h2>



<p>Es gibt verschiedene Fristen die nach einem Unfall beachtet werden müssen, um eine Leistung zu erhalten. Auch diese Fristen können die Gesellschaften unterschiedlich festlegen. Je länger die Frist, umso besser natürlich.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Eintritt <strong>und </strong>ärztliche Feststellung: Innerhalb dieser Frist muss es zu einer Invalidität gekommen sein <strong>und </strong>von einem Arzt schriftlich festgestellt werden. Je nach Gesellschaft oder Tarif, beträgt diese Frist häufig zwischen 15 Monate und 36 Monate. Wird eine der beiden Voraussetzung erst nach der Frist erfüllt, besteht kein Anspruch auf eine Leistung.</li><li>Geltendmachung der Invalidität: Dem Versicherer muss mitgeteilt werden, dass von einer Invalidität auszugehen ist. Auch diese Frist liegt häufig zwischen 15 Monate und 36 Monate. Wird das versäumt, gibt es ebenfalls kein Geld. Nur in besonderen Ausnahmefällen, kann die Frist überschritten werden, z.B. wenn eine schwere Kopfverletzung und / oder Koma vorliegt.</li><li>Todesfall: Stirbt die Person innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall, gibt es ebenfalls keine Invaliditätsleistung. Ist eine Todesfallleistung vereinbart, kommt diese zur Auszahlung. Wenn die Meldefrist eingehalten wird. Diese Frist beträgt häufig nur 48 Stunden! Aber es gibt zum Glück auch Gesellschaften die längere Fristen dafür vorsehen. Zum Beispiel 21 Tage. Genauso wichtig wie der Zeitraum, ist auch der Zeitpunkt ab dem die Frist beginnt. Die schlechteste Lösung ist der Zeitpunkt des Todes, die beste ab dem die Erben vom Tod und dem bestehen einer Unfallversicherung Kenntnis erhalten.</li></ul>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Mitwirkungsanteil</h2>



<p>Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, mindert der Versicherer die Leistung im entsprechenden Verhältnis. </p>



<p>Ein Beispiel: Nach einem Unfall ist das Bein vollständig beeinträchtigt und kann nicht mehr bewegt werden. Durch eine Vorerkrankung (wie z.B. Diabetes, Rheuma, Muskelerkrankung etc.) war das Bein vor dem Unfall schon teilweise beeinträchtigt. Dann würde der Versicherer die Leistung um den entsprechenden Anteil der Mitwirkung dieser Vorerkrankung kürzen.</p>



<p>Übersteigt der Mitwirkungsanteil einen bestimmten Prozentsatz nicht, verzichten die Versicherer auf eine Kürzung. </p>



<p>Der Mitwirkungsanteil, bis zu dem keine Kürzung vorgenommen wird, liegt bei 25 % bis 100 % (also keine Mitwirkung). Je höher, umso besser. Allerdings sind bei Unfallversicherungstarifen, die keine Mitwirkung berücksichtigen (Mitwirkungsanteil 100 %), bei Antragstellung  Gesundheitsfragen zu beantworten.</p>



<p>Diese Gesundheitsfragen können teilweise so umfangreich sein, wie bei einer Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Was im schlechtesten Fall dazu führt, dass Versicherungsschutz gar nicht, oder nur mit Ausschlüssen, möglich ist.</p>



<p>Bei Gesundheitsfragen, die sehr umfangreich sind, kann es passieren, dass die eine oder andere Frage nicht richtig beantwortet wird. Schlichtweg weil  man ein bestehendes Leiden vergisst, oder für nicht relevant erachtet. Was im Leistungsfall zu erheblichen Problemen führen kann. </p>



<p>Meine Empfehlung &#8211; vorallem bei Tarifen für Erwachsene &#8211; ist daher: Eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen. Der Mitwirkungsanteil sollte dabei mindestens 50 % betragen. Natürlich ist ein höherer Mitwirkungsanteil besser. Ein Unfallversicherungstarif ohne Gesundheitsfragen und einem Mitwirkungsanteil von 100 % ist mir aktuell allerdings nicht bekannt.</p>



<p>Da bitte selbst abschätzen was dir wichtig ist. Bist du absolut gesund, ohne jegliches Leiden, dann kannst du gerne einen Tarif mit Gesundheitsfragen und 100 % Mitwirkungsanteil wählen. Bist du dir nicht ganz sicher, weil vielleicht in der Vergangenheit schonmal gesundheitlich was war, dann nimm lieber eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen und einem Mitwirkungsanteil von mindestens 50 %.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Eigenbewegung</h2>



<p>Ein Leistungspunkt der häufig komplett unterschätzt wird, dabei zählt er absolut zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung.</p>



<p>In der Unfallversicherung gibt es eine klare Definition was als Unfall zählt und was nicht:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>&#8222;Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch </em></p><p><em>&#8211; ein plötzlich </em><strong><em>von außen</em></strong><em> auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)</em></p><p><em>&#8211; unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung</em></p><p><em>erleidet.&#8220; </em></p></blockquote>



<p><strong>Ein Beispiel:</strong> Du knickst beim Treppensteigen mit dem Fuß um und verletzt dir dabei die Außen- und Innenbänder des Fußgelenks so stark, dass ein dauerhafter Schaden bleibt.</p>



<p>Per Definition liegt kein Unfall vor, weil das Ereignis nicht von Außen auf den Körper einwirkte! </p>



<p>Dumm gelaufen. Aber zum Glück gibt es Unfallversicherer die auch die Eigenbewegung mitversichert haben.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Erhöhte Kraftanstrengung</h2>



<p>Hier gilt das gleiche wie im Punkt &#8222;Eigenbewegung&#8220; oben. Bei einer Verletzung durch erhöhte Kraftanstrengung liegt häufig kein Ereignis von Außen vor. Gute Unfallversichrungstarife leisten trotzdem.</p>



<p><strong>Beispiele hierfür:</strong> Du stemmst eine schwere Kiste in ein Regal und verletzt dir dabei die Wirbelsäule. Oder: Durch das Anheben eines Schrankes ziehst du dir einen Leistenbruch zu. Bei einem Klimmzug zerrst du dir die Muskulatur am Unterarm&#8230;&#8230;</p>



<p>Schäden an den Bandscheiben sind bei diesem Leistungspunkt ausgeschlossen.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Insektenbisse / Insektenstiche</h2>



<p>Allergische Reaktionen durch Insektenbisse oder -stiche müssen unbedingt mitversichert sein. Dadurch können erhebliche körperliche Schäden entstehen.</p>



<p><strong>Auch wichtig:</strong> Infektionen durch Insektenbisse / Insektenstiche. Dabei insbesondere Borreliose, FSME, Tollwut </p>



<p><strong>ACHTUNG</strong>: Bei manchen Tarifen beginnt die Frist (siehe Punkt Meldefristen) mit dem Insektenbiss oder -stich. Das ist natürlich absoluter Blödsinn. Wie soll bei einer Borreliose nachgewiesen werden, bei welchem Zeckenbiss die Infektion stattfand.</p>



<p>Besser ist die Regelung: </p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>&#8230; Die Fristen beginnen mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch<br> einen Arzt&#8230; </em></p></blockquote>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Infektionen</h2>



<p>Nicht nur durch Insekten oder Tiere können Infektionskrankheiten übertragen werden. Darum unbedingt darauf achten, dass Infektionen grundsätzlich als mitversichert gelten.</p>



<p>Die Gesellschaften unterscheiden dabei häufig nach der Übertragung der Infektion.</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Infektion durch Schutzimpfung (Impfschäden)</li><li>Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss</li><li>Plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund, Ohr oder Nase (wobei häufig Anhauchen, Anniesen oder Anhusten ausgeschlossen sind &#8211; aber nicht bei allen Anbietern)</li><li>Insektenstiche und -bisse, sowie Tierbisse (siehe oben)</li><li>Wundinfektionen oder Blutvergiftungen, die durch einen Unfall verursacht wurden</li></ul>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Bewusstseinsstörung</h2>



<p>Unfälle die durch eine Bewusstseinsstörung verursacht werden, sind in der Unfallversicherung ausgeschlossen. </p>



<p>Bewusstseinsstörung können auftreten z.B. durch Alkoholkonsum, Drogen, Medikamente, Schlaganfälle, Herzinfarkt, epileptische Anfälle usw.</p>



<p>Aber auch hier heben sich gute Versicherer vom Rest ab und erkennen, dass dieser Punkt zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung gehört.</p>



<p>Mitversicherte Bewusstseinsstörungen:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Alkoholkonsum (zumindest bis zu einer bestimmten Promillegrenze)</li><li>Medikamente (nicht jedoch der Medikamentenmissbrauch)</li><li>Schlaganfälle</li><li>Herzinfarkt</li><li>Epileptische Anfälle</li><li>Herz- Kreislaufstörungen</li></ul>



<p><strong>Hinweis</strong>: Versichert sind immer nur Schäden, die durch einen Unfall entstehen. Nicht versichert sind Gesundheitsschäden, die durch die Bewusstseinsstörung selbst verursacht wurde. </p>



<p><strong>2 Beispiele:</strong></p>



<p>Die versicherte Person stürzt betrunken eine Treppe hinunter und bricht sich das Becken -&gt; versichert</p>



<p>Nach einem Schlaganfall ist die Person (ohne äußere Einwirkung) gelähmt -&gt; nicht versichert.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Bergungskosten</h2>



<p>Darüber sind Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze gedeckt. Auch die Überführung an die Heimatadresse im Todesfall (durch Unfall) ist enthalten. </p>



<p>Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) die Kosten übernimmt.</p>



<p>Mindestens 20.000,- € sind Pflicht. Natürlich gilt auch hier: Je höher, umso besser. Die Bergungskosten sind bei den meisten Unfallversicherern beitragsfrei enthalten.</p>



<p>Taucher müssen zusätzlich darauf achten, dass auch Kosten für eine Dekompressionskammer übernommen werden.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Kosmetische Operationen</h2>



<p>Voraussetzung für diese Leistung ist, eine kosmetische Operation, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben. Die Krankenkassen zahlen i.d.R. solche Eingriffe nicht!</p>



<p><strong>Ganz wichtig:</strong> Auch der Zahnersatz sollte laut den Bedingungen mitversichert sein. Zumindest für die Frontzähne.</p>



<p>Für die Höhe gilt das gleiche wie immer: Je höher, umso besser. Unter 10.000,- € auf gar keinem Fall.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Leistungen </h2>



<p>Diese Einschlüsse können Sinn machen, zählen aber nicht zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung. </p>



<p>Weitere Leistungen können sein:<mark class="annotation-text annotation-text-yoast" id="annotation-text-25c30385-aa22-48bc-90ba-dcf9f7d3438f"></mark></p>



<ul class="wp-block-list"><li>Unfallrente</li><li>Übergangsleistung</li><li>Unfall- Tagegeld, -Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld</li><li>Todesfallleistung</li><li>Sofortleistung bei Schwerverletzung</li><li>Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen</li><li>Assistance Leistungen</li><li>und weitere</li></ul>



<p>Für mehr Informationen zur Unfallversicherung, oder ein <a href="https://versicherungen-vetter.de/kontakt" class="rank-math-link">Beratungsgespräch </a>stehe ich dir gerne zur Verfügung.</p>
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		<title>7 Punkte auf die du bei einer Hausratversicherung achten solltest!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Thomas Vetter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Sep 2019 19:54:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vesicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[beliebt]]></category>
		<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Klar! Eine Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch-Diebstahl. Das haben alle Hausratversicherungen am Markt gemeinsam. Aber worin unterscheidet sich eine wirklich gute Versicherung von einer mittelmäßigen oder durchschnittlichen? Worauf du bei einer Hausratversicherung achten solltest erfährst du hier. Unterversicherungsverzicht Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist die Summe, bis zu der [&#8230;]</p>
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<p><strong>Klar! Eine Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch-Diebstahl. Das haben alle Hausratversicherungen am Markt gemeinsam. Aber worin unterscheidet sich eine wirklich gute Versicherung von einer mittelmäßigen oder durchschnittlichen? Worauf du bei einer Hausratversicherung achten solltest erfährst du hier.</strong></p>


<p><span id="more-316"></span></p>


<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading" id="unterversicherung">Unterversicherungsverzicht</h2>



<p>Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist die Summe, bis zu der Schäden höchstens ersetzt werden. Ist diese niedriger als der tatsächlich Wert des Hausrats spricht man von einer Unterversicherung. Im Schadensfall wird dann die Leistung im gleichen Verhältnis gekürzt.</p>



<p><strong>Ein Beispiel:</strong> Die Versicherungssumme beträgt 50.000,- €, der tatsächliche Wert des Hausrats aber 100.000,- €. Kommt es jetzt zu einem Schaden, von&nbsp; 10.000,- €, so würde die Versicherung nur 5.000,- € bezahlen.</p>



<p>Soweit, so gut (oder schlecht). Doch wie kann das vermieden werden? Ganz einfach: Beim Abschluß der Hausratversicherung listest du jeden einzelnen Gegenstand der sich in deinem Hausrat befindet auf. Also alle Möbel, Deko-Artikel, Kleidungsstücke (auch Socken), Geschirr usw.</p>



<p>Natürlich Schwachsinn. Das ist viel zu aufwendig und macht keiner. Daher bieten die Versicherer sogenannte Pauschalen je Quadratmeter Wohnfläche an. Diese bewegen sich i.d.R. zwischen 600,- € und 800,- €.</p>



<p><strong>Auch hier ein Beispiel:</strong> Eine Wohnung ist 100 qm groß und die Versicherung bietet eine Pauschale von 650,- € an. Dann kommt man auf eine Versicherungssumme von 65.000,- €.</p>



<p>Wird die Versicherungssumme anhand dieser Pauschalen ermittelt, gilt ein sogenannter Unterversicherungsverzicht.</p>



<p>Die maximale Leistung ist immer noch auf die Versicherungssumme beschränkt. Der Versicherer prüft im Schadensfall aber nicht, ob eine sogenannte Unterversicherung besteht. Und das vereinfacht die Regulierung eines Schadens erheblich.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading" id="grobe">Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit </h2>



<p>Bei Schäden die grob fahrlässig verursacht werden, kann der Versicherer laut Gesetz die Leistung kürzen. Man spricht im Fachjargon hier von Quotelung. Das heißt die Leistung wird in einem der Schwere der Schuld angemessenen Verhältnis gekürzt.</p>



<p>Grob fahrlässig ist z.B. die unbeaufsichtigt brennende Kerze im Wohnzimmer (Brandschaden), oder die Waschmaschine läuft und man verlässt das Haus (Leitungswasser).</p>



<p>Viele Hausratversicherungen haben solche Schäden inzwischen mitversichert. Häufig allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag. Besser ist, einen Anbieter (bzw. Tarif) auswählen, der die grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert hat.</p>



<p>Denn mal ehrlich: Was bringt dir nach einem Wohnungsbrand durch eine umgestürzte Kerze eine Entschädigung von 10.000,- €, wenn der tatsächliche Schaden viel höher ist.</p>



<p><strong>Noch ein Hinweis:</strong> Bei der groben Fahrässigkeit unterscheidet man zwischen der Herbeiführung des Schadenfalls und einer Obliegenheitsverletzung. Obliegenheiten sind vertraglich geregelte Pflichten des Versicherungsnehmers. In den Versicherungsbedingungen (= vertragliche Regelungen) heißt es zum Beispiel u.a.<em> &#8222;&#8230; Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften&#8230;&#8220;</em>. Da fallen mir ganz spontan Rauchmelder ein.</p>



<p>Die Herbeiführung des Schadenfalls ist, wie weiter oben schon erwähnt, bei vielen Versicherern bereits mitversichert. Bei der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung sieht es dagegen anders aus. Da gibt es nur ganz&nbsp; wenige Tarife, die Versicherungsschutz bieten. Was die Auswahl der Anbieter natürlich extrem einschränkt.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading" id="ueberspannung">Überspannungsschäden </h2>



<p>Glücklicherweise sind moderne Elektrogeräte mit einem Schutz ausgestattet, so dass es seltener zu Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag kommt. Falls es aber doch mal dazu kommt, sollte natürlich die Hausratversicherung auch solche Schäden übernehmen. Und zwar bis zur Versicherungssumme.</p>



<p>Bei vielen Hausratversicherungen werden diese Art von Schäden nämlich&nbsp; entweder nur bis zu einem bestimmten Betrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen.</p>



<p>Smart-TV, Soundbar, Router, Telefonanlage, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner usw. da kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. Sind Überspannungsschäden dann nur bis zu 10, 20, 30 oder 40 % der Versicherungssumme abgesichert kann das unter Umständen knapp werden.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading" id="seng">Seng-, Schmor-, Rauch- und Rußschäden </h2>



<p>Brandschäden sind wie eingangs schon erwähnt in der Hausratversicherung natürlich mitversichert. Aber was zählt eigentlich zu Brandschäden? Dazu liest man in den Versicherungsbedingungen zur Hausratversicherung (VHB) folgendes:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p><em>&#8222;Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.&#8220;</em></p></blockquote>



<p>Aha! Brand ist also ein Feuer (wer hätte das gedacht). Was aber, wenn der&nbsp; Hausrat nicht durch ein Feuer zerstört wird, sondern nur versengt, verschmort, verraucht oder verrußt wird? Das ist i.d.R. nicht mitversichert.</p>



<p><strong>Ein Beispiel:</strong> Eine Kerze fällt um. Bevor es zu einem großen Brand kommt entdeckst du die Gefahr und kannst noch rechtzeitig eingreifen. Allerdings wurde bereits der neue Tisch versengt. Gut wenn deine Hausratversicherung den Tisch ersetzt.</p>



<p>Auch hier gilt natürlich: Je höher solche Schäden versichert sind, umso besser. Im Idealfall bis zur Versicherungssumme.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading" id="fahrrad">Einfacher Fahrraddiebstahl ohne Nachtzeitklausel </h2>



<p>Einbruch-Diebstahl ist ja bekanntlich in der Hausratversicherung mitversichert. Nicht jedoch der einfache Diebstahl.</p>



<p>Damit ein Einbruch-Diebstahl vorliegt, muss der Einbrecher / Dieb sich zunächst unberechtigter Weise Zugang zur Wohnung, Garage, Keller, Nebengebäude (kurz Versicherungsort) verschafft haben. Dies geschieht i.d.R. durch gewaltsames eindringen, also &#8222;einbrechen&#8220;. Wird dann ein Fahrrad entwendet, ist das in der Hausratversicherung mitversichert.</p>



<p>Wie sieht es aber aus, wenn das Fahrrad einfach nur gestohlen wird, z.B. während es in Gebrauch ist? Dann liegt kein Einbruch-Diebstahl vor und folglich ist das Fahrrad nicht versichert.</p>



<p>Dafür bieten die Versicherer die sogenannte Fahrrad-Diebstahl-Klausel an &#8211; meist gegen Zusatzbeitrag. Der einfache<mark class="annotation-text annotation-text-yoast" id="annotation-text-9a2bb76a-3b66-453e-bcce-f40bbc51a2e3"></mark> Fahrrad Diebstahl ist dann versichert. <mark class="annotation-text annotation-text-yoast" id="annotation-text-8f872869-8fc8-4c48-916e-86c04cb8e0b3"></mark></p>



<p>Aber Achtung: In vielen Bedingungen gilt eine Nachtzeitklausel. Diese besagt, dass der einfache Diebstahl von Fahrrädern nur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr versichert ist. Nachts, zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr also nicht.</p>



<p>Wenn dir die Mitversicherung von Fahrrad-Diebstahl wichtig ist, dann achte unbedingt darauf, dass in den Bedingungen keine Nachtzeitklausel vereinbart ist. Du hast kein Fahrrad? Auch gut! Dann ist dieser Punkt natürlich unwichtig für dich.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading" id="sturm">Sturmschäden auch für Sachen im Freien</h2>



<p>Sturmschäden sind ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings gilt das i.d.R. nicht für Sachen die sich im Freien befinden.</p>



<p>Eine gute Hausratversicherung bietet auch hier Versicherungsschutz an. Die Gesellschaften unterscheiden sich allerdings im Umfang. Manche bieten hier nur Schutz für Sachen auf Balkon und Terrasse. Bei Anderen ist das gesamte Grundstück (also auch der Garten) versichert.</p>



<p>Häufig sind solche Schäden jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Je höher, umso besser. 1.000,- € sollten es aber mindestens sein.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<h2 class="wp-block-heading" id="sachver">Übernahme Sachverständigenkosten</h2>



<p>Nach einem Schaden kannst du verlangen, dass ein Sachverständiger (deiner Wahl) die Höhe des Schadens feststellt. Gerade bei Schäden von mehreren tausend Euro kann das schon Sinn machen. Auch der Versicherer kann natürlich einen Sachverständigen beauftragen &#8211; was er bei größeren Schäden auch tut.</p>



<p>Der Nachteil: Sachverständige kosten viel Geld. Und jeder der einen Sachverständigen beauftragt trägt die Kosten dafür selbst. Also du zahlst deinen Sachverständigen und der Versicherer seinen.</p>



<p>Achte bei der Hausratversicherung darauf, dass der Versicherer auch deine Kosten übernimmt. Zumindest einen Großteil davon. 70 % sollten es schon sein.</p>



<p>Die Kosten werden allerdings meistens erst ab einer bestimmten Schadenhöhe übernommen. Ab 10.000,- € zum Beispiel ist dabei ein guter Wert.</p>



<hr class="wp-block-separator"/>



<p>Übrigens: Willst du genau wissen was alles zum Hausrat gehört? Und damit in einer Hausratversicherung versichert ist? Dann empfehle ich dir folgenden Artikel: <a rel="noreferrer noopener" aria-label="https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat (öffnet in neuem Tab)" class="rank-math-link" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat" target="_blank">https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat</a></p>
<p>Dieser Beitrag <a rel="nofollow" href="https://versicherungen-vetter.de/vesicherungen/7-punkte-auf-die-du-bei-einer-hausratversicherung-achten-solltest/">7 Punkte auf die du bei einer Hausratversicherung achten solltest!</a> wurde zuerst auf diser Website veröffentlicht: <a rel="nofollow" href="https://versicherungen-vetter.de">Thomas Vetter Versicherungsmakler versicherungen-vetter.de</a></p>
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