Versicherungsmakler

Erfahre in diesem Blogbeitrag alles wichtige über einen Versicherungsmakler. Was ist ein Versicherungsmakler? Was macht er? Wer bezahlt ihn? Was hat es mit der Maklervollmacht auf sich?

Was ist ein Versicherungsmakler?

Für die Versicherungsvermittlung gibt es verschiedene Vermittlertypen.

  • Der Ausschließlichkeitsvertreter. Er ist ein gebundener Versicherungsvertreter und für eine Gesellschaft tätig. Als Handelsvertreter nach § 84 ff HGB hat er die Interessen des Versicherers zu vertreten. Er darf nur Versicherungsverträge dieser einen Gesellschaft vermitteln.
  • Der Mehrfachagent ist eine Abwandlung des gebunden Versicherungsvertreters. Auch er ist Handelsvertreter nach § 84 HGB. Jedoch darf er Verträge für mehrere Gesellschaften vermitteln. Aber auch er ist an die Gesellschaften gebunden, mit denen er eine Vereinbarung hat.
  • Der Versicherungsmakler ist Handelsmakler nach § 93 HGB und gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen seiner Kunden zu vertreten. Dazu wird ein Maklervertrag geschlossen. Der Versicherungsmakler hat keine Verpflichtungen gegenüber einer Versicherungsgesellschaft und gilt als Sachwalter seines Mandanten.

Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich eine gewerberechtliche Erlaubnis. Zudem besteht eine Registrierungspflicht im Vermittlerregister. Davon ausgenommen sind Angestellte von Versicherungsunternehmen.

Im Vermittlerregister stehen Name und Anschrift. Auch die Registrierungsnummer, die Erlaubnis- und Registerbehörde und die Tätigkeitsart (Versicherungsmakler, oder -vertreter), sind dort eingetragen. So kann ganz einfach festgestellt werden, um welchen Vermittlertyp es sich handelt.


Was macht man als Versicherungsmakler?

Natürlich vermittelt der Versicherungsmakler Versicherungsverträge. Aber das ist nicht das Einzige. Zunächst wird mit dem Kunden ein Analysegespräch geführt. Dabei verschafft sich der Makler einen Überblick über die persönliche Situation des Kunden. Dann wird der tatsächliche Versicherungsbedarf ermittelt.

Nachdem der Bedarf des Kunden feststeht, wird eine ausgewogene Marktuntersuchung durchgeführt. Das ist nötig, um die passenden Tarife für den Kunden zu finden.

Der Versicherungsmakler übernimmt die Verwaltung, Überwachung und Betreuung der Versicherungsverträge und reagiert entsprechend auf sich ändernde Risikoumstände.

Als Interessenvertreter seiner Kunden, unterstützt der Versicherungsmakler auch im Schaden- oder Leistungsfall. Wenn gewünscht führt er die Korrespondenz mit Versichereren im Auftrag des Kunden.


Wer bezahlt den Versicherungsmakler?

Für die Vergütung gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Der Versicherungsmakler erhält eine Provision vom Versicherer.
  • Der Kunde zahlt dem Makler ein Honorar.
  • Es wird eine Kombination aus beiden Methoden vereinbart.

In Deutschland ist die Zahlung einer Provision durch den Versicherer noch die gängigste Variante. Aber es gibt auch Makler, die nur noch gegen Honorar arbeiten.

Doch keine Angst: Ein seriöser Versicherungsmakler wird immer im Vorfeld mit dem Kunden die Art der Vergütung klären. Die Vergütungsmethode ist ein Punkt der im Maklervertrag geklärt werden sollte.


Was ist eine Maklervollmacht?

Die Maklervollmacht ist der Nachweis dafür, dass der Versicherungsmakler seinen Mandanten vertreten darf. Sie regelt das Außenverhältnis und umfasst die Tätigkeiten, zu denen der Makler berechtigt ist.

Inhalt kann zum Beispiel sein:

  • Versicherungsverträge abschließen, kündigen, oder ändern
  • Adressänderung, Bankdatenänderung usw. gegenüber den Versicherern bekanntgeben
  • Geltendmachung von Leistungsansprüchen im Schadensfall für den Versicherungsnehmer
  • Vertretung des Versicherungsnehmers bei der Korrespondenz mit Versicherern
  • usw.

Ohne Maklervollmacht kann der Versicherungsmakler seinen Aufgaben nicht nachkommen, weil er keinen Nachweis erbringen kann.


Was ist ein Maklervertrag / Maklerauftrag?

Der Maklervertrag regelt das Innenverhältnis. Er ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Makler und Kunde. Er ist entweder für einen bestimmten Versicherungsvertrag geschlossen, oder hat für alle bestehenden und künftigen Verträge Gültigkeit.

Der Maklervertrag / Maklerauftrag regelt zum Beispiel:

  • Was ist der Vertragsgegenstand? Worauf bezieht sich dieser Vertrag? Nicht nur die Vermittlung von Versicherungsverträgen, sondern auch weitere Nebenleistungen?
  • Welche Pflichten hat der Makler? Was genau hat der Makler zu tun? Welche Aufgaben hat er zu erfüllen?
  • Welche Pflichten hat der Kunde? Das kann zum Beispiel sein, den Makler über risikorelevante Änderungen zu informieren. Darunter fallen beispielsweise Änderungen des Familienstand oder Adressänderung.
  • Welche Vergütungsmethode wird vereinbart? Erhält der Makler eine Provision vom Versicherer? Zahlt der Kunde ein Honorar? Oder wird eine Kombination aus beidem gewählt?
  • usw.

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