7 Punkte auf die du bei einer Hausratversicherung achten solltest!

Klar! Eine Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch-Diebstahl. Das haben alle Hausratversicherungen am Markt gemeinsam. Aber worin unterscheidet sich eine wirklich gute Versicherung von einer mittelmäßigen oder durchschnittlichen? Worauf du bei einer Hausratversicherung achten solltest erfährst du hier.


Unterversicherungsverzicht

Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung ist die Summe, bis zu der Schäden höchstens ersetzt werden. Ist diese niedriger als der tatsächlich Wert des Hausrats spricht man von einer Unterversicherung. Im Schadensfall wird dann die Leistung im gleichen Verhältnis gekürzt.

Ein Beispiel: Die Versicherungssumme beträgt 50.000,- €, der tatsächliche Wert des Hausrats aber 100.000,- €. Kommt es jetzt zu einem Schaden, von  10.000,- €, so würde die Versicherung nur 5.000,- € bezahlen.

Soweit, so gut (oder schlecht). Doch wie kann das vermieden werden? Ganz einfach: Beim Abschluß der Hausratversicherung listest du jeden einzelnen Gegenstand der sich in deinem Hausrat befindet auf. Also alle Möbel, Deko-Artikel, Kleidungsstücke (auch Socken), Geschirr usw.

Natürlich Schwachsinn. Das ist viel zu aufwendig und macht keiner. Daher bieten die Versicherer sogenannte Pauschalen je Quadratmeter Wohnfläche an. Diese bewegen sich i.d.R. zwischen 600,- € und 800,- €.

Auch hier ein Beispiel: Eine Wohnung ist 100 qm groß und die Versicherung bietet eine Pauschale von 650,- € an. Dann kommt man auf eine Versicherungssumme von 65.000,- €.

Wird die Versicherungssumme anhand dieser Pauschalen ermittelt, gilt ein sogenannter Unterversicherungsverzicht.

Die maximale Leistung ist immer noch auf die Versicherungssumme beschränkt. Der Versicherer prüft im Schadensfall aber nicht, ob eine sogenannte Unterversicherung besteht. Und das vereinfacht die Regulierung eines Schadens erheblich.


Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit

Bei Schäden die grob fahrlässig verursacht werden, kann der Versicherer laut Gesetz die Leistung kürzen. Man spricht im Fachjargon hier von Quotelung. Das heißt die Leistung wird in einem der Schwere der Schuld angemessenen Verhältnis gekürzt.

Grob fahrlässig ist z.B. die unbeaufsichtigt brennende Kerze im Wohnzimmer (Brandschaden), oder die Waschmaschine läuft und man verlässt das Haus (Leitungswasser).

Viele Hausratversicherungen haben solche Schäden inzwischen mitversichert. Häufig allerdings nur bis zu einem bestimmten Betrag. Besser ist, einen Anbieter (bzw. Tarif) auswählen, der die grobe Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme mitversichert hat.

Denn mal ehrlich: Was bringt dir nach einem Wohnungsbrand durch eine umgestürzte Kerze eine Entschädigung von 10.000,- €, wenn der tatsächliche Schaden viel höher ist.

Noch ein Hinweis: Bei der groben Fahrässigkeit unterscheidet man zwischen der Herbeiführung des Schadenfalls und einer Obliegenheitsverletzung. Obliegenheiten sind vertraglich geregelte Pflichten des Versicherungsnehmers. In den Versicherungsbedingungen (= vertragliche Regelungen) heißt es zum Beispiel u.a. „… Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften…“. Da fallen mir ganz spontan Rauchmelder ein.

Die Herbeiführung des Schadenfalls ist, wie weiter oben schon erwähnt, bei vielen Versicherern bereits mitversichert. Bei der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung sieht es dagegen anders aus. Da gibt es nur ganz  wenige Tarife, die Versicherungsschutz bieten. Was die Auswahl der Anbieter natürlich extrem einschränkt.


Überspannungsschäden

Glücklicherweise sind moderne Elektrogeräte mit einem Schutz ausgestattet, so dass es seltener zu Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag kommt. Falls es aber doch mal dazu kommt, sollte natürlich die Hausratversicherung auch solche Schäden übernehmen. Und zwar bis zur Versicherungssumme.

Bei vielen Hausratversicherungen werden diese Art von Schäden nämlich  entweder nur bis zu einem bestimmten Betrag oder Prozentsatz der Versicherungssumme übernommen.

Smart-TV, Soundbar, Router, Telefonanlage, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner usw. da kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen. Sind Überspannungsschäden dann nur bis zu 10, 20, 30 oder 40 % der Versicherungssumme abgesichert kann das unter Umständen knapp werden.


Seng-, Schmor-, Rauch- und Rußschäden

Brandschäden sind wie eingangs schon erwähnt in der Hausratversicherung natürlich mitversichert. Aber was zählt eigentlich zu Brandschäden? Dazu liest man in den Versicherungsbedingungen zur Hausratversicherung (VHB) folgendes:

„Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“

Aha! Brand ist also ein Feuer (wer hätte das gedacht). Was aber, wenn der  Hausrat nicht durch ein Feuer zerstört wird, sondern nur versengt, verschmort, verraucht oder verrußt wird? Das ist i.d.R. nicht mitversichert.

Ein Beispiel: Eine Kerze fällt um. Bevor es zu einem großen Brand kommt entdeckst du die Gefahr und kannst noch rechtzeitig eingreifen. Allerdings wurde bereits der neue Tisch versengt. Gut wenn deine Hausratversicherung den Tisch ersetzt.

Auch hier gilt natürlich: Je höher solche Schäden versichert sind, umso besser. Im Idealfall bis zur Versicherungssumme.


Einfacher Fahrraddiebstahl ohne Nachtzeitklausel

Einbruch-Diebstahl ist ja bekanntlich in der Hausratversicherung mitversichert. Nicht jedoch der einfache Diebstahl.

Damit ein Einbruch-Diebstahl vorliegt, muss der Einbrecher / Dieb sich zunächst unberechtigter Weise Zugang zur Wohnung, Garage, Keller, Nebengebäude (kurz Versicherungsort) verschafft haben. Dies geschieht i.d.R. durch gewaltsames eindringen, also „einbrechen“. Wird dann ein Fahrrad entwendet, ist das in der Hausratversicherung mitversichert.

Wie sieht es aber aus, wenn das Fahrrad einfach nur gestohlen wird, z.B. während es in Gebrauch ist? Dann liegt kein Einbruch-Diebstahl vor und folglich ist das Fahrrad nicht versichert.

Dafür bieten die Versicherer die sogenannte Fahrrad-Diebstahl-Klausel an – meist gegen Zusatzbeitrag. Der einfache Fahrrad Diebstahl ist dann versichert.

Aber Achtung: In vielen Bedingungen gilt eine Nachtzeitklausel. Diese besagt, dass der einfache Diebstahl von Fahrrädern nur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr versichert ist. Nachts, zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr also nicht.

Wenn dir die Mitversicherung von Fahrrad-Diebstahl wichtig ist, dann achte unbedingt darauf, dass in den Bedingungen keine Nachtzeitklausel vereinbart ist. Du hast kein Fahrrad? Auch gut! Dann ist dieser Punkt natürlich unwichtig für dich.


Sturmschäden auch für Sachen im Freien

Sturmschäden sind ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings gilt das i.d.R. nicht für Sachen die sich im Freien befinden.

Eine gute Hausratversicherung bietet auch hier Versicherungsschutz an. Die Gesellschaften unterscheiden sich allerdings im Umfang. Manche bieten hier nur Schutz für Sachen auf Balkon und Terrasse. Bei Anderen ist das gesamte Grundstück (also auch der Garten) versichert.

Häufig sind solche Schäden jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert. Je höher, umso besser. 1.000,- € sollten es aber mindestens sein.


Übernahme Sachverständigenkosten

Nach einem Schaden kannst du verlangen, dass ein Sachverständiger (deiner Wahl) die Höhe des Schadens feststellt. Gerade bei Schäden von mehreren tausend Euro kann das schon Sinn machen. Auch der Versicherer kann natürlich einen Sachverständigen beauftragen – was er bei größeren Schäden auch tut.

Der Nachteil: Sachverständige kosten viel Geld. Und jeder der einen Sachverständigen beauftragt trägt die Kosten dafür selbst. Also du zahlst deinen Sachverständigen und der Versicherer seinen.

Achte bei der Hausratversicherung darauf, dass der Versicherer auch deine Kosten übernimmt. Zumindest einen Großteil davon. 70 % sollten es schon sein.

Die Kosten werden allerdings meistens erst ab einer bestimmten Schadenhöhe übernommen. Ab 10.000,- € zum Beispiel ist dabei ein guter Wert.


Übrigens: Willst du genau wissen was alles zum Hausrat gehört? Und damit in einer Hausratversicherung versichert ist? Dann empfehle ich dir folgenden Artikel: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat


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