Die 12 wichtigsten Leistungspunkte einer Unfallversicherung

Die Unfallversicherung leistet finanzielle Unterstützung nach einem Unfall. Doch eine wirklich gute Versicherung kann noch wesentlich mehr. Erfahre hier die wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung.


Grundsumme

Die Grundsumme ist das Hauptelement der Unfallversicherung. Nach ihr richtet sich die Höhe der Entschädigung bei einer Invalidität.

Die Entschädigung erfolgt i.d.R. in Form einer Kapitalleistung. Die steht dann zur freien Verfügung und kann z.B. für Umbaumaßnahmen an Haus und Auto verwendet werden. Aber auch alternative Behandlungsmethoden können damit finanziert werden.

Darum, die Grundsumme unbedingt in angemessener Höhe wählen. Was angemessen ist kommt auf deine persönliche Situation an. Ein guter Wert liegt zwischen 50.000,- € und 150.000,- €. Darunter ist nicht empfehlenswert.

Einen coolen Rechner zur Ermittlung der richtigen Grundsumme bietet die Haftpflichtkasse an. Den Rechner erreichst du unter folgendem Link. Übrigens: Die so ermittelte Grundsumme ist natürlich für alle Unfallversicherungen gültig, nicht nur für die Angebote der Haftpflichtkasse.

Es kann aber auch Sinn machen, eine noch höhere Grundsumme zu wählen. Dies ist auch abhängig davon, ob eine Progression gewählt wird, oder nicht. Was es damit auf sich hat, erfährst du im nächsten Punkt.


Progression

Progression in der Unfallversicherung bedeutet, dass die Leistung bei einer Invalidität überproportional zum Invaliditätsgrad steigt. Je höher der Invaliditätsgrad, umso höher die Leistung.

Meistens werden Progressionen von 225 %, 350 %, 500% oder 1000 % angeboten. Die Progression setzt i.d.R. ab einem Invaliditätsgrad von 25 % ein.

Beispiel: Grundsumme 100.000,- €, Progression 500 %. Bei einer Vollinvalidität (Invaliditätsgrad 100 %) erhält der Versicherte nicht 100.000,- €, sondern 500.000,- €. Ist der Invaliditätsgrad bis 25 %, bleibt die Progression allerdings unberücksichtigt. Beträgt die Invalidität 20 % zum Beispiel, wird nur eine Leistung von 20.000,- € fällig.

ACHTUNG: Gerade bei höheren Progressionen (ab 350 %) ist die Staffelung bei den Gesellschaften unterschiedlich. Hier die Erklärung was ich damit meine: Gehen wir vom oberen Beispiel mit 100.000,- € Grundsumme und 500 % Progression, aus. Bei einem Invaliditätsgrad von 80 % kommt auf Grund der Progressionsstaffel bei dem einen Anbieter eine Leistung von 300.000,- € zur Auszahlung, bei einem anderen können es 360.000,- € sein.

Wie die Progression gestaffelt ist, also ob es 300.000,- € oder 360.000,- € gibt, findet sich in den Versicherungsbedingungen zum jeweiligen Tarif.

Meine Empfehlung ist eine Progession von 350 % oder 500 %. Die Leistung bei Vollinvalidität sollte 500.000,- € betragen. Das ist i.d.R. ausreichend Kapital für Umbauten an Haus und Auto und es bleibt noch was übrig z.B. für alternative Behandlungen, oder höherwertige Prothesen.

Diese Empfehlung dient jedoch nur als Anhaltspunkt. Wie hoch der tatsächliche Bedarf ist, muss bei jedem individuell ermittelt werden. Faktoren die dabei eine Rolle spielen sind z.B. persönliche Wohnverhältnisse, Einkommen, familiäre Situation usw.


Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist ein sehr wichtiger Leistungspunkt bei der Unfallversicherung. Sie regelt wie hoch der Invaliditätsgrad bei welcher Beeinträchtigung ist.

Die Gliedertaxe wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich festgelegt. Bietet eine Gesellschaft mehrere Tarife für eine Unfallversicherung an, so unterscheidet sich die Gliedertaxe häufig auch innerhalb der einzelnen Tarifvarianten.

Ein Beispiel: Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit des Arm, ist bei Gesellschaft A ein Invaliditätsgrad von 70 % in der Gliedertaxe hinterlegt, bei Gesellschaft B 80 %.

Du siehst also, die Gliedertaxe, in Verbindung mit der Progressionsstaffel, ist fundamental entscheidend für die Höhe einer Leistung. Gehört eindeutig zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung.


Meldefristen

Es gibt verschiedene Fristen die nach einem Unfall beachtet werden müssen, um eine Leistung zu erhalten. Auch diese Fristen können die Gesellschaften unterschiedlich festlegen. Je länger die Frist, umso besser natürlich.

  • Eintritt und ärztliche Feststellung: Innerhalb dieser Frist muss es zu einer Invalidität gekommen sein und von einem Arzt schriftlich festgestellt werden. Je nach Gesellschaft oder Tarif, beträgt diese Frist häufig zwischen 15 Monate und 36 Monate. Wird eine der beiden Voraussetzung erst nach der Frist erfüllt, besteht kein Anspruch auf eine Leistung.
  • Geltendmachung der Invalidität: Dem Versicherer muss mitgeteilt werden, dass von einer Invalidität auszugehen ist. Auch diese Frist liegt häufig zwischen 15 Monate und 36 Monate. Wird das versäumt, gibt es ebenfalls kein Geld. Nur in besonderen Ausnahmefällen, kann die Frist überschritten werden, z.B. wenn eine schwere Kopfverletzung und / oder Koma vorliegt.
  • Todesfall: Stirbt die Person innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall, gibt es ebenfalls keine Invaliditätsleistung. Ist eine Todesfallleistung vereinbart, kommt diese zur Auszahlung. Wenn die Meldefrist eingehalten wird. Diese Frist beträgt häufig nur 48 Stunden! Aber es gibt zum Glück auch Gesellschaften die längere Fristen dafür vorsehen. Zum Beispiel 21 Tage. Genauso wichtig wie der Zeitraum, ist auch der Zeitpunkt ab dem die Frist beginnt. Die schlechteste Lösung ist der Zeitpunkt des Todes, die beste ab dem die Erben vom Tod und dem bestehen einer Unfallversicherung Kenntnis erhalten.

Mitwirkungsanteil

Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, mindert der Versicherer die Leistung im entsprechenden Verhältnis.

Ein Beispiel: Nach einem Unfall ist das Bein vollständig beeinträchtigt und kann nicht mehr bewegt werden. Durch eine Vorerkrankung (wie z.B. Diabetes, Rheuma, Muskelerkrankung etc.) war das Bein vor dem Unfall schon teilweise beeinträchtigt. Dann würde der Versicherer die Leistung um den entsprechenden Anteil der Mitwirkung dieser Vorerkrankung kürzen.

Übersteigt der Mitwirkungsanteil einen bestimmten Prozentsatz nicht, verzichten die Versicherer auf eine Kürzung.

Der Mitwirkungsanteil, bis zu dem keine Kürzung vorgenommen wird, liegt bei 25 % bis 100 % (also keine Mitwirkung). Je höher, umso besser. Allerdings sind bei Unfallversicherungstarifen, die keine Mitwirkung berücksichtigen (Mitwirkungsanteil 100 %), bei Antragstellung Gesundheitsfragen zu beantworten.

Diese Gesundheitsfragen können teilweise so umfangreich sein, wie bei einer Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Was im schlechtesten Fall dazu führt, dass Versicherungsschutz gar nicht, oder nur mit Ausschlüssen, möglich ist.

Bei Gesundheitsfragen, die sehr umfangreich sind, kann es passieren, dass die eine oder andere Frage nicht richtig beantwortet wird. Schlichtweg weil man ein bestehendes Leiden vergisst, oder für nicht relevant erachtet. Was im Leistungsfall zu erheblichen Problemen führen kann.

Meine Empfehlung – vorallem bei Tarifen für Erwachsene – ist daher: Eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen. Der Mitwirkungsanteil sollte dabei mindestens 50 % betragen. Natürlich ist ein höherer Mitwirkungsanteil besser. Ein Unfallversicherungstarif ohne Gesundheitsfragen und einem Mitwirkungsanteil von 100 % ist mir aktuell allerdings nicht bekannt.

Da bitte selbst abschätzen was dir wichtig ist. Bist du absolut gesund, ohne jegliches Leiden, dann kannst du gerne einen Tarif mit Gesundheitsfragen und 100 % Mitwirkungsanteil wählen. Bist du dir nicht ganz sicher, weil vielleicht in der Vergangenheit schonmal gesundheitlich was war, dann nimm lieber eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen und einem Mitwirkungsanteil von mindestens 50 %.


Eigenbewegung

Ein Leistungspunkt der häufig komplett unterschätzt wird, dabei zählt er absolut zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung.

In der Unfallversicherung gibt es eine klare Definition was als Unfall zählt und was nicht:

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch

– ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)

– unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung

erleidet.“

Ein Beispiel: Du knickst beim Treppensteigen mit dem Fuß um und verletzt dir dabei die Außen- und Innenbänder des Fußgelenks so stark, dass ein dauerhafter Schaden bleibt.

Per Definition liegt kein Unfall vor, weil das Ereignis nicht von Außen auf den Körper einwirkte!

Dumm gelaufen. Aber zum Glück gibt es Unfallversicherer die auch die Eigenbewegung mitversichert haben.


Erhöhte Kraftanstrengung

Hier gilt das gleiche wie im Punkt „Eigenbewegung“ oben. Bei einer Verletzung durch erhöhte Kraftanstrengung liegt häufig kein Ereignis von Außen vor. Gute Unfallversichrungstarife leisten trotzdem.

Beispiele hierfür: Du stemmst eine schwere Kiste in ein Regal und verletzt dir dabei die Wirbelsäule. Oder: Durch das Anheben eines Schrankes ziehst du dir einen Leistenbruch zu. Bei einem Klimmzug zerrst du dir die Muskulatur am Unterarm……

Schäden an den Bandscheiben sind bei diesem Leistungspunkt ausgeschlossen.


Insektenbisse / Insektenstiche

Allergische Reaktionen durch Insektenbisse oder -stiche müssen unbedingt mitversichert sein. Dadurch können erhebliche körperliche Schäden entstehen.

Auch wichtig: Infektionen durch Insektenbisse / Insektenstiche. Dabei insbesondere Borreliose, FSME, Tollwut

ACHTUNG: Bei manchen Tarifen beginnt die Frist (siehe Punkt Meldefristen) mit dem Insektenbiss oder -stich. Das ist natürlich absoluter Blödsinn. Wie soll bei einer Borreliose nachgewiesen werden, bei welchem Zeckenbiss die Infektion stattfand.

Besser ist die Regelung:

… Die Fristen beginnen mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch
einen Arzt…


Infektionen

Nicht nur durch Insekten oder Tiere können Infektionskrankheiten übertragen werden. Darum unbedingt darauf achten, dass Infektionen grundsätzlich als mitversichert gelten.

Die Gesellschaften unterscheiden dabei häufig nach der Übertragung der Infektion.

  • Infektion durch Schutzimpfung (Impfschäden)
  • Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss
  • Plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund, Ohr oder Nase (wobei häufig Anhauchen, Anniesen oder Anhusten ausgeschlossen sind – aber nicht bei allen Anbietern)
  • Insektenstiche und -bisse, sowie Tierbisse (siehe oben)
  • Wundinfektionen oder Blutvergiftungen, die durch einen Unfall verursacht wurden

Bewusstseinsstörung

Unfälle die durch eine Bewusstseinsstörung verursacht werden, sind in der Unfallversicherung ausgeschlossen.

Bewusstseinsstörung können auftreten z.B. durch Alkoholkonsum, Drogen, Medikamente, Schlaganfälle, Herzinfarkt, epileptische Anfälle usw.

Aber auch hier heben sich gute Versicherer vom Rest ab und erkennen, dass dieser Punkt zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung gehört.

Mitversicherte Bewusstseinsstörungen:

  • Alkoholkonsum (zumindest bis zu einer bestimmten Promillegrenze)
  • Medikamente (nicht jedoch der Medikamentenmissbrauch)
  • Schlaganfälle
  • Herzinfarkt
  • Epileptische Anfälle
  • Herz- Kreislaufstörungen

Hinweis: Versichert sind immer nur Schäden, die durch einen Unfall entstehen. Nicht versichert sind Gesundheitsschäden, die durch die Bewusstseinsstörung selbst verursacht wurde.

2 Beispiele:

Die versicherte Person stürzt betrunken eine Treppe hinunter und bricht sich das Becken -> versichert

Nach einem Schlaganfall ist die Person (ohne äußere Einwirkung) gelähmt -> nicht versichert.


Bergungskosten

Darüber sind Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze gedeckt. Auch die Überführung an die Heimatadresse im Todesfall (durch Unfall) ist enthalten.

Voraussetzung für die Leistung ist, dass kein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) die Kosten übernimmt.

Mindestens 20.000,- € sind Pflicht. Natürlich gilt auch hier: Je höher, umso besser. Die Bergungskosten sind bei den meisten Unfallversicherern beitragsfrei enthalten.

Taucher müssen zusätzlich darauf achten, dass auch Kosten für eine Dekompressionskammer übernommen werden.


Kosmetische Operationen

Voraussetzung für diese Leistung ist, eine kosmetische Operation, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben. Die Krankenkassen zahlen i.d.R. solche Eingriffe nicht!

Ganz wichtig: Auch der Zahnersatz sollte laut den Bedingungen mitversichert sein. Zumindest für die Frontzähne.

Für die Höhe gilt das gleiche wie immer: Je höher, umso besser. Unter 10.000,- € auf gar keinem Fall.


Weitere Leistungen

Diese Einschlüsse können Sinn machen, zählen aber nicht zu den wichtigsten Leistungen einer Unfallversicherung.

Weitere Leistungen können sein:

  • Unfallrente
  • Übergangsleistung
  • Unfall- Tagegeld, -Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
  • Todesfallleistung
  • Sofortleistung bei Schwerverletzung
  • Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
  • Assistance Leistungen
  • und weitere

Für mehr Informationen zur Unfallversicherung, oder ein Beratungsgespräch stehe ich dir gerne zur Verfügung.


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