Versicherungsvermittler und Presse sind sich einig: Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Aber warum ist das so?
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen. Und zwar in unbegrenzter Höhe. Er haftet dafür mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen.
Das ist sogar gesetzlich geregelt – im § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
Schadensersatzpflicht
Quelle: § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Da wir alle nur Menschen sind und durch eine kleine Unachtsamkeit schnell was passieren kann, betrifft diese Schadensersatzpflicht uns alle. Jeder kann in die Situation geraten, das „Recht eines anderen“ zu verletzen.
Nachdem im Vorfeld auch niemand sagen kann, wie hoch der Schaden ausfällt, handelt es sich hier um ein Risiko, dass schnell in den finanziellen Ruin führen kann.
Schützen kann man sich vor den finanziellen Folgen durch eine Haftpflichtversicherung.
Für manche Bereiche ist die Haftpflichtversicherung sogar tatsächlich eine „Pflichtversicherung“. Also vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zum Beispiel die KFZ-Haftpflicht, Jagd-Haftpflicht, oder für manche Berufsgruppen eine Vermögenschaden- oder Berufs-Haftpflicht.
Weil wir gerade bei den Bereichen sind.
Was gibt es für Haftpflichtversicherungen?
Inhalt
Privathaftpflichtversicherung
Sie deckt das Risiko des täglichen Lebens ab. Schadenbeispiele: Du übersiehst einen Radfahrer beim überqueren der Straße. Dieser stürzt und verletzt sich. Oder beim Fußballspielen schießt der Junior das Fenster des Nachbarn ein.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Hunde- und Pferdehalter benötigen eine separate Haftpflichtversicherung. In manchen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Schadenbeispiele: Beim Spielen zerreißt der Hund die Jacke eines Bekannten. Ein Pferd geht durch und läuft auf die Straße. Dabei kommt es zu einem Verkehrsunfall.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Sie schützt vor den finanziellen Folgen des Risikos, dass von einem Haus oder Grundstück ausgeht. Das selbstgenutzte Haus ist bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert. Nur für vermietete Häuser / Wohnungen oder unbebaute Grundstücke wird i.d.R. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt. Schäden können zum Beispiel entstehen durch das Vernachlässigen der Räum- und Streupflicht, herunterfallende Dachziegel usw.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Für Besitzer von Öltanks oder sonstigen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Durch einen undichten Öltank zum Beispiel kann es zu einem erheblichen Umweltschaden kommen. Der Öltank im eigenen, selbstgenutzten Haus ist häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auch für Bauvorhaben gibt es eine eigene Haftpflichtversicherung. Zwar sind Bauvorhaben häufig auch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, allerdings meist nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Schadenbeispiel: Kind fällt in die Baugrube.
Photovoltaikhaftplichtversicherung
Betreiber einer Photovoltaikanlage können sich auch gegen diese Haftungsrisiken absichern. Auch hier gilt: PV Anlagen auf dem Dach des selbstgenutzen Hauses sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Allerdings oft nur bis zu einer bestimmten KW/p Leistung. Für Anlagen auf gemieteten Dächern oder Flächen ist in jedem Fall eine separate Versicherung empfehlenswert.
KFZ Haftpflichtversicherung
Eine der wenigen Pflichtversicherungen. Ohne KFZ Haftpflichtversicherung ist die Zulassung eines Fahrzeugs nicht möglich. Und wenn wir auf unsere Straßen schauen, wie oft es hier zu Unfällen kommt, ist die Verpflichtung auch absolut gerechtfertigt.
Wassersporthaftpflichtversicherung
Für Besitzer von Booten, Yachten oder sonstigen Wassersportgeräten. In manchen Lädern eine Pflichtversicherung (z.B. in Italien oder Spanien)
Jagdhaftpflichtversicherung
Für die Beantragung eines Jagdscheins muss der Nachweis erbracht werden, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Betriebshaftpflichtversicherung
Sie deckt Schäden die durch berufliche oder betriebliche Tätigkeiten verursacht werden. Zum Beispiel: Beim Montieren eines Waschbeckens fällt dem Installateur die Zange auf den Boden und beschädigt die Fliesen.
Amts- und Diensthaftpflichtversicherung
Wichtig für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Der Dienstherr übernimmt zunächst Schäden, die während der Dienstausübung verursacht werden. Allerdings kann er den Verursacher bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Zum Beispiel: Eine Erzieherin kommt ihrer Aufsichtspflicht nicht nach, dadurch verletzt sich ein Kind. Oder: Die Sekretärin einer Schule verwendet falsche Folien in einem Kopierer, der dadurch beschädigt wird.
Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
Sie leistet bei reinen Vermögensschäden. Also wenn kein Sach- oder Personenschaden besteht. Dies kann vorallem im Dienstleistungssektor passieren. Beispiel: Die vertragliche Sorgfaltspflicht wird verletzt. Für einige Berufsgruppen, wie Architekten, Notare, Steuerberater, Versicherungsmakler, Wirtschaftsprüfer u.a. eine Pflichtversicherung.
D & O Versicherung
Die Directors & Officers ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter, Manager, Vorstände etc. Sie bietet Versicherungsschutz für Vermögenschaden. Versichert ist dabei die jeweilige Person (nicht das Unternehmen). Sie dient dazu, den Manager vor Schadensersatzansprüchen durch die Firma zu schützen. Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH wird von der Gesellschaft haftbar gemacht, weil Steuern verspätet bezahlt wurden und dadurch Säumniszuschläge anfielen. Die D & O Versicherung ist auch für Vorstände oder sonstige Organe von Vereinen sinnvoll.
Vereinshaftpflichtversicherung
Sie schützt den Vorstand und Vereinsmitglieder vor Schadensersatzansprüchen. Mitversichert sind häufig auch vereinstypische Veranstaltungen. Ist der Verein in einem Verband organisiert, wird häufig eine Vereinshaftpflicht über die Verbandsmitgliedschaft angeboten.
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Egal ob Messe, Konzerte, Umzüge, Volksfeste etc. Für jede Veranstaltung ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung empfehlenswert. Neben den Gefahren, die die Veranstaltung selbst mit sich bringt, sind auch die Vor- und Nachbereitungen mitversichert (z.B. Auf- und Abbau)
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht einfach nur Schadenersatz. Sie leistet mehr. Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Ist dem nicht so, wird die Forderung abgewehrt. Notfalls auch vor Gericht. Der Versicherungsnehmer braucht dafür keinen eigenen Rechtsschutz. Die Kosten für die Abwehr übernimmt ebenfalls der Haftpflichtversicherer.