7 Reiseversicherungen und die Wahrheit darüber

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen…“ (Matthias Claudius)

Leider nicht immer nur positives.

Gegen die finanziellen Folgen einiger unangenehmer Überraschungen kannst du dich versichern. Dabei handelt es sich um Versicherungen, die im Rahmen einer Reise abgeschlossen werden können. Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombinationen angeboten.

  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseschutzbrief
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung

Zu den gängigsten Reiseversicherungen zählen dabei die Auslandsreisekranken-, die Reiserücktritts- / Reiseabbruch- und die Reisegepäckversicherung. Darüber hinaus gibt es auch noch eine Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese spielen aber nur eine untergeordnete Rolle. Doch dazu später mehr.

Die oben genannten Versicherungen können entweder für einzelne Reisen oder als Jahrespolice (dann gilt der Versicherungsschutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres) abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz besteht dann entweder nur für eine ganz bestimmte Reise, oder für alle Reisen die innerhalb eines Jahres durchgeführt werden.

Experten-Tipp: Häufig sind die Jahrespolicen günstiger als die Versicherung einer einzelnen Reise.


Auslandsreisekrankenversicherung

Vom lästigen Mückenstich bis zum fiesen Magen-Grummeln

Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Auslandsreisekrankenversicherung.

Warum?

Schauen wir uns dazu die Situation in der Krankenversicherung an:

Gesetzlich Versicherte:

Es gibt mit einigen europäischen Ländern Verrechnungsabkommen. Danach sollen die dortigen Ärzte nach der deutschen Gebührenordnung (GOÄ und GOZ) abrechnen. Aber daran halten sich nicht alle. Und im Notfall geht keiner erst auf die Suche nach einem Arzt, der sich an das Abkommen hält.

Die Folge: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten, die auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Den Rest musst du selbst bezahlen. Da können zum Teil erhebliche Kosten entstehen.

Außerhalb Europas bestehen nur mit wenigen Ländern, zum Beispiel Israel, Tunesien oder der Türkei, Sozialversicherungsabkommen.

Die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht!

Privat Versicherte:

Eine private Krankenversicherung  bietet grundsätzlich weltweiten Versicherungsschutz. Außerhalb Europas häufig jedoch nur für einen Monat.

Privat krankenversicherte müssen besonders auf folgende Punkte achten:

  • Werden Behandlungen im Ausland zu ortsüblichen Kosten erstattet, oder nur nach GOÄ / GOZ?
  • Wie hoch ist der vereinbarte Selbstbehalt?
  • Wird dadurch eine Beitragsrückerstattung gefährdet?
  • Außerdem ist das Thema Rücktransport häufig unzureichend oder gar nicht versichert.

Du siehst also, im Urlaub zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Sollte auch noch ein Rücktransport notwendig sein wird es richtig teuer.

Darum gehört die Auslandsreisekrankenversicherung in jedes Urlaubsgepäck. Für ein paar Euro kannst du dich so vor den finanziellen Folgen schützen.

Auslandsreisekrankenversicherungen bieten folgende Leistungen:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Einfache Zahnfüllungen
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • Ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat
  • Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland

Je nach gewähltem Tarif, können die Leistungen auch erheblich umfangreicher sein.

Was ist nicht versichert?

Heilbehandlungen, von denen bei Antritt der Reise aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie stattfinden mussten, sowie Krankheiten oder Unfallfolgen, zu deren Heilbehandlung im Ausland die Reise angetreten wurde.

Worin unterscheiden sich die angebotenen Tarife?

a) beim Krankenrücktransport.

Der Rücktransport aus dem Ausland ist in der Auslandsreisekrankenversicherung generell mitversichert. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch in den Tarifen sehr unterschiedlich geregelt. Eine häufige Definition ist „die medizinische Notwendigkeit“. Das ist natürlich sehr schwammig formuliert und eine schwer zu erfüllende Voraussetzung.

Wesentlich besser und kundenfreundlicher ist: 

„medizinisch sinnvoll und vertretbar“

„die Krankenhausbehandlung im Ausland übersteigt voraussichtlich xx Tage“

„die voraussichtlichen Kosten einer Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport“

Noch besser sind „oder“ Bedingungen, wie zum Beispiel: „Bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport wegen Krankheit / Unfallfolge….oder…. wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten für den Rücktransport übersteigen oder wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich xxTage übersteigt“.

Damit die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland übernommen werden, reicht es also aus, wenn nur eine dieser Bedingungen erfüllt ist.

b) bei der Mitversicherung von Kindern

je nach Anbieter sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter mitversichert. Hier reicht die Spanne von „…bis zum 18. Lebensjahr…“, über „…bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr…“, bis hin ohne Altersbegrenzung „…solange im gleichen Haushalt lebend…“

Bei Familien mit Kindern können die abweichenden Regelungen also durchaus eine große Rolle spielen.

c) beim Beitrag

Meine Empfehlung*: [Hier online abschließen]

*Fairer Hinweis: Bei Abschluss der Versicherung über diesen Link erhalte ich eine Provision. Ein höherer Beitrag entsteht für dich dadurch allerdings nicht. Die Provision ist bereits in die Versicherungsprämie einkalkuliert. Egal ob der Abschluss direkt über den Versicherer oder über einen Vermittler erfolgt.


Reiserücktrittskostenversicherung

Damit dein Geld nicht im Urlaub landet, wenn du selbst zu Hause bleiben musst.

Seit langem freut man sich auf den gebuchten Urlaub. Endlich ist es soweit und dann kommt was Unerwartetes dazwischen. Aus der Traum vom Urlaub. Nix ist mit Entspannung pur, oder Action und Abenteuer. Die Reise kann nicht angetreten werden. Und zu allem Überfluss kommt jetzt auch noch der Reiseveranstalter und behält einen Teil des Reisepreises ein. Die Stornokosten. Sehr ärgerlich.

Klar den Ärger über den verpassten Urlaub kann dir keiner abnehmen. Aber zumindest sind die Kosten gedeckt.

Kann eine gebuchte Reise nicht angetreten werden, so übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die anfallenden Stornogebühren.

Geleistet wird wenn ein unerwartetes Ereignis eintritt, wie z.B.:

  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Rohrbruch…)
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten Kündigung
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses (wenn der Versicherte bei Reisebuchung arbeitslos war)

Die hier dargestellte Aufzählung der unerwarteten Ereignisse ist nicht abschließend und kann natürlich auch von den jeweiligen Versicherern abweichen.

Die Reiserücktrittversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Wird ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt, so müssen meistens 20 % der Kosten, mindestens 25,- € pro Person, selbst getragen werden.

Wichtig! Bei der Reiserücktrittskostenversicherung sind bestimmte Abschlussfristen zu beachten. Darunter versteht man die Frist, die zwischen Abschluss der Versicherung und Reiseantritt liegen darf. Die können bei jedem Versicherer anders geregelt sein. Meistens ist die Frist jedoch so definiert: „… der Abschluss muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Ausnahme: Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Tag nach der Buchung erfolgen.“ (hier gibt es auch abweichende Regelungen, je nach Anbieter).

Meine Empfehlung. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, umso besser. Am besten unmittelbar nach der Reisebuchung.

Besonders praktisch: Für alle, die viel unterwegs sind – egal ob privat oder geschäftlich – lohnt sich oft ein Jahresvertrag. So musst du nicht vor jedem Trip neu grübeln.

Sichere dich ab und konzentriert dich lieber auf die schönen Momente! Die passende Versicherung für deine nächste Reise kannst du ganz entspannt hier online abschließen*: [Jahresschutz] oder [Einzelreise absichern]

*Fairer Hinweis: Bei Abschluss der Versicherung über diese Links erhalte ich eine Provision. Ein höherer Beitrag entsteht für dich dadurch allerdings nicht. Die Provision ist bereits in die Versicherungsprämie einkalkuliert. Egal ob der Abschluss direkt über den Versicherer oder über einen Vermittler erfolgt.


Reiseabbruchversicherung

Während die Reiserücktrittskostenversicherung bei Ereignissen eintritt, die vor Reisebeginn stattfinden können, schützt die Reiseabbruchversicherung während der Reise.

Sie ersetzt die entstehenden Mehrkosten bei einer vorzeitigen Rückreise. Zum Beispiel, weil der Rückflug dadurch teurer ist, oder bestimmte, bereits bezahlte Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Aber auch Mehrkosten, die entstehen, weil man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist werden übernommen.

Auch hier ist natürlich Voraussetzung, dass ein versicherter Abbruchgrund vorliegt. Das ist i.d.R. der Fall bei

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person

Meistens ist die Reiseabbruchversicherung zusammen mit der Reiserücktrittskostenversicherung in einem Vertrag enthalten.


(Corona) Reiseschutz

Zwar hat sich die Lage weltweit normalisiert, trotzdem bieten viele deutsche Reiseversicherer weiterhin einen speziellen Corona-Schutz (auch „Pandemie-Zusatzschutz“ genannt) an. Dieser sichert vor allem das finanzielle Risiko einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einer Transportverweigerung ab.

Die herkömmliche Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten wenn aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung die Reise nicht angetreten werden kann. Erkrankt man selbst an Corona mit entsprechenden Symptomen dann greift also die Reiserücktritt – sofern in den jeweiligen Bedingungen auch Pandemien mitversichert sind.

Was aber wenn eine behördlich angeordnete Quarantäne wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion vorliegt? Ohne dass man selbst Symptome aufweist? Oder aufgrund eines Verdachtes das Boarding verweigert wird? In diesen Fällen besteht i.d.R. kein Versicherungsschutz durch eine übliche Reiserücktrittskostenversicherung.

Darum haben einzelne Versicherer die Leistungen innerhalb ihrer Reisekostenrücktrittsversicherung um dieses Thema ergänzt, oder bieten einen speziellen Corona-Schutzbrief an, der zusammen mit der jeweiligen Reiserücktritt abgeschlossen werden kann.

Aktuell sind mir folgende Versicherer bekannt, die einen mehr oder weniger umfassenden Schutz anbieten. Solltest du einen anderen Anbieter kennen, der hier nicht aufgeführt ist, freue ich mich über eine kurze Rückinfo. Ich schau mir dann dessen Bedingungen an und nehme ihn in die Liste auf.

  • Allianz
  • CareConcept
  • ERGO Reiseversicherung
  • Europ Assistance
  • HanseMerkur
  • LTA
  • MDT
  • Würzburger

Reisegepäckversicherung

Koffer weg, Laune im Keller?

Kennst du das? Man hat die teure Kamera für die perfekten Urlaubsfotos dabei oder schleppt am Rückweg die wunderschönen, handgemachten Andenken im Koffer mit. Diese Dinge haben oft nicht nur einen riesigen emotionalen Wert, sondern waren auch richtig teuer. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Koffer plötzlich weg ist oder beschädigt ankommt. Das ist nicht nur nervig, sondern geht auch ordentlich ins Geld.

Damit du deinen Urlaub entspannt genießen kannst, gibt es die Reisegepäckversicherung. Sie ist quasi dein finanzieller Rettungsschirm, falls unterwegs mal etwas schiefgeht.

Was genau ist eigentlich versichert? Kurz gesagt: Alles, was du für deinen persönlichen Bedarf dabei hast – egal, ob es im Koffer liegt, es direkt am Körper trägst oder in der Jackentasche verstaut hast. Sogar die Geschenke und Souvenirs, die du vor Ort kaufst, sind normalerweise mit abgesichert.

Wogegen schützt die Versicherung?

  • Diebstahl & Verlust: Wenn der Koffer geklaut wird oder spurlos verschwindet.
  • Beschädigung: Wenn das Gepäck unsanft behandelt wurde und etwas kaputtgeht.
  • Verspätung: Mein persönlicher Favorit! Wenn dein Koffer erst Tage später am Urlaubsort ankommt, kannst du dir oft notwendige Ersatzeinkäufe (wie Zahnbürste oder frische Kleidung) erstatten lassen.

Reiseunfallversicherung

Hand aufs Herz: Niemand denkt beim Packen gerne an Unfälle. Aber egal, ob man beim Wandern in den Bergen umknickt oder beim Rollerfahren in Thailand eine unfreiwillige Bekanntschaft mit dem Asphalt macht – ein Unfall ist laut Definition immer etwas, das plötzlich, von außen und unfreiwillig passiert.

Wann greift die Versicherung eigentlich? In der Versicherungssprache heißt das oft „erhöhte Kraftanstrengung“ – zum Beispiel, wenn ihr euch ein Gelenk verrenkt oder eine Sehne reißt. Aber auch, wenn ihr zum Helden werdet und euch verletzt, während ihr Menschen oder Tieren in Not helft, seid ihr abgesichert. Im Kern geht es darum, finanziell aufzufangen, was passiert, wenn ein Unfall zu dauerhaften körperlichen Folgen (Invalidität) oder Schlimmerem führt.

Der Realitäts-Check: Lohnt sich das für dich?

Jetzt kommt der Teil, bei dem wir ehrlich miteinander sind: Die Reiseunfallversicherung ist kein „Must-have“ für jeden. Warum?

  • Der Doppel-Schutz-Faktor: Wenn du bereits eine gute private Unfallversicherung hast, bist du meistens schon bestens bedient. Diese schützt dich nämlich weltweit und rund um die Uhr – also auch am Strand von Bali oder in den Straßen von New York.
  • Stärkere Leistungen: Oft sind die Leistungen einer „großen“ privaten Unfallversicherung sogar deutlich besser als die der speziellen Reise-Variante, die nur für die paar Wochen Urlaub gilt.

Mein Fazit: Bevor du dieses Extra buchst, wirf mal einen Blick in deine Unterlagen zu Hause. Hast du eine private Unfallversicherung? Dann kannst du dir das Geld für die Reiseunfallversicherung meistens sparen und lieber in ein schickes Abendessen investieren.

Falls du aber bisher gar keine Unfallabsicherung hast und zumindest für die Urlaubszeit einen „Basis-Airbag“ willst, kann der Schutz sinnvoll sein.


Reisehaftpflichtversicherung

Kleines Missgeschick, große Folgen?

Stell dir vor: Du stolperst im schicken Hotelzimmer, hältst dich am Fernseher fest und – kracks – liegt das gute Stück am Boden. Oder du verursachst als Fußgänger im wuseligen Stadtverkehr von Rom aus Versehen einen Unfall.

Genau hier kommt die Reisehaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie springt ein, wenn du anderen (oder deren Eigentum) versehentlich einen Schaden zufügst. Das klingt erst mal nach absoluter Sicherheit, aber…

Bevor du jetzt voreilig ein Häkchen bei der Reisehaftpflicht setzt, kommt hier der wichtigste Tipp des Tages: In 99 % der Fälle brauchst du sie nicht.

  • Der Allrounder: Wenn du eine ganz normale private Haftpflichtversicherung hast, ist diese fast immer dein weltweiter Begleiter. Ob das Malheur in München oder auf Mauritius passiert, ist deiner Haftpflicht meistens völlig egal – sie zahlt trotzdem.
  • Mietsachschäden: Gute Tarife decken sogar Schäden an Ferienwohnungen oder Hotelzimmern ab.

Wann macht die Reise-Variante dann überhaupt Sinn? Eigentlich nur, wenn du absolut gar keine private Haftpflichtversicherung hast (was du übrigens dringend ändern solltest, da sie die wichtigste Versicherung überhaupt ist!). Oder wenn dein aktueller Vertrag extrem alt ist und Auslandsaufenthalte explizit ausschließt.

Mein Rat: Spar dir die Prämie für die Reisehaftpflicht, check einmal kurz, ob deine private Haftpflicht „weltweiten Schutz“ beinhaltet, und investiere das gesparte Geld lieber in eine Extra-Kugel Eis am Strand.


Mein Fazit: Was brauchst du wirklich für dein Urlaubsglück?

Jetzt hast du den vollen Durchblick im Versicherungs-Dschungel! Wie du siehst, kommt es auf die richtige Balance an.

Hier noch einmal mein kurzer Quick-Check für dich:

  • Die Must-haves: Die Auslandsreisekrankenversicherung gehört in jeden Koffer, und auch die Reiserücktritts- sowie Reiseabbruchversicherung sind bei teuren Trips absolute Lebensretter für dein Portemonnaie.
  • Die „Nice-to-haves“: Ein Corona-Schutz oder eine Reisegepäckversicherung sind super Ergänzungen, wenn du auf Nummer sicher gehen willst oder wertvolles Equipment dabei hast.
  • Der Check zu Hause: Bei der Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung kannst du oft entspannt sparen, sofern deine privaten Verträge dich bereits weltweit absichern.

Am Ende des Tages ist die beste Versicherung diejenige, die dir ein ruhiges Gewissen verschafft, damit du den Kopf frei hast für das, was zählt: Deine Auszeit!

Gute Reise, komm gesund zurück und genieße jeden Moment!


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