Angaben gem. § 5 TMG
Betreiber und Kontakt:
Thomas Vetter
Rammersberg 16
D-94336 Hunderdorf
Germany
Tel:+49 (9961) 2880010
Fax:+49 (9961) 2880011
E-Mail-Adresse: info[ät]versicherungen-vetter.de
Webseite www.versicherungen-vetter.de
Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach § 5 TMG / § 18 Abs. 2 MStV:
Thomas Vetter (Anschrift wie oben)
Tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung
Registrierungsnummer: D-7G4G-EOXKI-31
Die Eintragung kann bei der folgenden Registerstelle überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf)
Internetseite: www.vermittlerregister.info
Zuständige Registrierungsbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
81541 München
Telefon: +49 (89) 5116-0
Telefax: +49 (89) 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de
Webseite: www.muenchen.ihk.de
Schlichtungsstellen
Für eventuelle Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittlern gibt es unabhängige Schlichtungsstellen, die unter folgenden Kontaktdaten erreicht werden können:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: +49 30 20 60 58 – 0
Telefax: +49 30 20 60 58 – 58
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Telefon: 01802 – 55 04 44 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Telefax: 030 – 20 45 89 31
Webseite: www.pkv-ombudsmann.de
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich.
Berufsrechtliche Regelungen
§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermO)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beteiligungen
Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.
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QUELLENANGABEN
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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.